Komme ich zum Höchstgericht, wenn Feststellungen fehlen?
betrifft Kläger, Beklagter
Hat das Gericht Tatfragen und Rechtsfragen falsch voneinander abgegrenzt und fehlen deshalb notwendige Feststellungen, liegt eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung vor. Der Weg zum Obersten Gerichtshof ist damit eröffnet.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2007)
Ein rechtlicher Feststellungsmangel, der durch die unrichtige Abgrenzung von Tat- und Rechtsfragen hervorgerufen wurde, wirft eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung auf.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122475 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 2 Ob 63/24i, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 36/16d, 25.10.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Widersprüchliche Feststellungen
Verfahrensrecht · Begründung eines Rechtsmittels an das Höchstgericht
Verfahrensrecht · Keine erhebliche Rechtsfrage bei klarem Gesetz
Verfahrensrecht · Erhebliche Rechtsfrage muss entscheidend sein
Verfahrensrecht · Fehlende Rechtsprechung zu Verwaltungsrecht