Bekomme ich vollen Ersatz, wenn mein eigener Fahrer schuld war?
günstig für Unfallgegner betrifft Fahrzeughalter, Arbeitgeber, Unfallgegner, Versicherung
Nein. Machen Sie als Halter eigene Ansprüche geltend, müssen Sie sich das Verschulden Ihres Fahrers im selben Maß anrechnen lassen wie bei Ihrer Haftung gegenüber anderen. Ein Unterschied zwischen Sach- und Personenschäden wird dabei nicht gemacht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 30.01.2018 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Auch den eigenen Ansprüchen gegenüber muss sich der Betriebsunternehmer bzw Halter das Verschulden seines Betriebsgehilfen anrechnen lassen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die analoge Anwendung des § 19 Abs2 EKHG bedingt, dass der Halter das Verschulden seines Betriebsgehilfen (des Lenkers) bei der Geltendmachung eigener Ansprüche im selben Maße wie im Falle seiner Haftung gegenüber anderen Beteiligten zu vertreten hat. Eine Unterscheidung nach Sach-und Personenschäden kommt dabei nicht in Betracht.OGH 2 Ob 32/07f, 29.11.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058406 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 2 Ob 214/17k, 30.01.2018, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 69/17m, 16.05.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
EKHG §11 A; EKHG §19 Abs2
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