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Bekomme ich vollen Ersatz, wenn mein eigener Fahrer schuld war?

günstig für Unfallgegner betrifft Fahrzeughalter, Arbeitgeber, Unfallgegner, Versicherung
Nein. Machen Sie als Halter eigene Ansprüche geltend, müssen Sie sich das Verschulden Ihres Fahrers im selben Maß anrechnen lassen wie bei Ihrer Haftung gegenüber anderen. Ein Unterschied zwischen Sach- und Personenschäden wird dabei nicht gemacht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 30.01.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Auch den eigenen Ansprüchen gegenüber muss sich der Betriebsunternehmer bzw Halter das Verschulden seines Betriebsgehilfen anrechnen lassen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058406 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Genannte Normen

EKHG §11 A; EKHG §19 Abs2

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