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In welcher Reihenfolge wird geprüft, ob Werbung unlauter ist?

betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Konsumenten, Werbetreibende
Zuerst wird geprüft, ob die Praktik in der Liste im Anhang zum Gesetz steht. Wenn nicht, ob sie aggressiv oder irreführend ist. Erst zuletzt kommt die allgemeine Auffangregel zum Zug.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 18.03.2025 (7 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2008)

Seit der UWG-Novelle 2007 muss in folgender Reihenfolge geprüft werden, ob eine Geschäftspraktik unlauter ist: Fällt sie unter die „Liste" des Anhangs? Wenn nein: Liegt sonst eine aggressive (§ 1a UWG) oder irreführende (§ 2 UWG) Geschäftspraktik vor? Wenn nein: Fällt sie unter die Generalklausel des § 1 UWG?

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123062 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

UWG §1 E; UWG §1a; UWG §1 Abs4 Z2 C11; UWG §1 Abs1 Z1 Fall2 C1; UWG §2 A4

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