Wann ist ein Gesetzesverstoß eines Mitbewerbers unlauter?
betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Konsumenten
Verstößt ein Unternehmen gegen eine Vorschrift, die nicht selbst zum Wettbewerbsrecht gehört, ist das nur dann unlauter, wenn die Vorschrift nicht mit guten Gründen auch anders ausgelegt werden kann. Zusätzlich muss das Verhalten geeignet sein, den Wettbewerb zum Nachteil gesetzestreuer Mitbewerber nicht bloß unerheblich zu beeinflussen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (93 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ein Verstoß gegen eine nicht dem Lauterkeitsrecht im engeren Sinn zuzuordnende generelle Norm ist (nur) dann als unlautere Geschäftspraktik oder als sonstige unlautere Handlung im Sinne von § 1 Abs 1 Z 1 UWG in der Fassung der UWG-Novelle 2007 zu werten, wenn die Norm nicht auch mit guten Gründen in einer Weise ausgelegt werden kann, dass sie dem beanstandeten Verhalten nicht entgegensteht. Der Unterlassungsanspruch setzt ferner voraus, dass das beanstandete Verhalten geeignet ist, den Wettbewerb zum Nachteil von rechtstreuen Mitbewerbern nicht bloß unerheblich zu beeinflussen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Mitbewerber ist nicht zur strengsten, für ihn nachteiligsten Auslegung verpflichtet.OGH 4 Ob 164/24g, 24.06.2025
- Hier: Aufgrund des Wortlauts („dürfen“) und der Systematik der gesamten VO sprechen daher gute Gründe dafür, dass § 5 Wiener Taxitarif von einem freien Ermessen des Taxiunternehmens hinsichtlich der Einhebung der Zuschläge ausgeht.OGH 4 Ob 123/22z, 20.12.2022
- Die Lauterkeitswidrigkeit ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn für die Zulässigkeit der beanstandeten Handlung ebenso gute Gründe sprechen wie für die Unzulässigkeit.OGH 4 Ob 123/22z, 20.12.2022
- Hier: Online-Vermittlung von Ticketverkäufen.OGH 4 Ob 32/20i, 30.03.2020
- Die Rechtsauffassung, dass für das Erfordernis einer österreichischen Gewerbeberechtigung eine wesentliche physische (Teil-)Tätigkeit in Österreich ausgeübt werden muss und eine reine Online-Tätigkeit dafür nicht ausreicht, ist vertretbar.OGH 4 Ob 32/20i, 30.03.2020
Alle 45 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Verstoß gegen die VO 304/2011/EU (BauprodukteVO).OGH 4 Ob 36/18z, 23.08.2018
- Der Vertretbarkeitsstandard gilt grundsätzlich auch bei einem Verstoß gegen Normen des sekundären Unionsrechts, es sei denn, die übertretene Norm dient dem Schutz der Mitbewerber gegen Eingriffe des Staates in den Leistungswettbewerb und damit ähnlichen Zielen wie das Lauterkeitsrecht; diesfalls verlangt der unionsrechtliche Effektivitätsgrundsatz, vom Vertretbarkeitsstandard abzusehen.OGH 4 Ob 36/18z, 23.08.2018
- Darauf, ob der Verstoß auch "subjektiv vorwerfbar" ist, kommt es seit der UWG Novelle 2007 nicht mehr an.OGH 4 Ob 14/18i, 17.07.2018
- Kein Verstoß gegen Art 10 DL‑RL.OGH 4 Ob 58/17h, 30.05.2017
- Gründet bereits das lauterkeitsrechtliche Unwerturteil auf einem Verstoß gegen die berufliche Sorgfalt, ist die Berufung auf vertretbare Rechtsansicht ausgeschlossen.OGH 4 Ob 45/17x, 28.03.2017
- Hier: Eintragung in die Verteidigerliste iSd § 39 Abs 3 dritter Satz StPO aF iVm § 516 Abs 4 StPO.OGH 4 Ob 119/16b, 15.06.2016
- Hier: Verstoß gegen § 26 iVm § 73 MMHmG.OGH 4 Ob 57/16k, 20.04.2016
- Hier: Standesrechtliche Werbebeschränkungen der Zahnärzte.OGH 4 Ob 254/15d, 30.03.2016
- Hier: § 5 TirSSG.OGH 4 Ob 93/15b, 11.08.2015
- Hier: Qualifizierung der vertriebenen Vitalpilz-Kapseln als Nahrungsergänzungsmittel iSv § 3 Z 4 LMSVG bzw Art 2 lit a der Richtlinie 2002/46/EG und daher Verstoß gegen § 3 Abs 2 NEMV bei deren Vertrieb.OGH 4 Ob 34/15a, 11.08.2015
- Hier: Verstoß gegen § 153 Abs 3 ASVG.OGH 4 Ob 234/14m, 17.02.2015
- Hier: Verstoß gegen § 119 GewO.OGH 4 Ob 61/14w, 17.09.2014
- Hier: Verstoß gegen § 5 Abs 1 Z 1, 4, 5 und 6 ECG.OGH 4 Ob 59/14a, 24.06.2014
- Hier: Marktschreierische Anpreisung anwaltlicher Leistungen als Verstoß gegen die standesrechtliche Verpflichtung nach § 43 Abs 3 lit a RL-BA.OGH 4 Ob 94/14y, 24.06.2014
- Hier: Verletzung der Offenlegung des Konzernabschlusses nach § 277 iVm § 280 UGB.OGH 4 Ob 95/14w, 24.06.2014
- Hier: § 5 Abs 5 lit a Z 3 und § 5 Abs 5 lit b Z 3 GSpG.OGH 4 Ob 58/14d, 23.04.2014
- Bei Verstößen gegen das BPrBG kommt eine Einordnung in die Fallgruppe „Wettbewerbsvorspruch durch Rechtsbruch“ nicht in Betracht. Es kommt daher nicht auf die Vertretbarkeit der Rechtsansicht an. Zu prüfen ist, ob ein Verstoß vorliegt.OGH 4 Ob 57/13f, 27.08.2013
- Hier: Konzessionspflicht nach dem Kraftfahrliniengesetz ‑ KflG.OGH 4 Ob 209/12g, 17.12.2012
- Hier: §§ 10a, 11 Apothekenbetriebsordnung - ABO 2005.OGH 4 Ob 158/12g, 18.10.2012
- Hier: Zahnärztevorbehalt nach § 4 ZÄG.OGH 4 Ob 87/12s, 18.09.2012
- Hier: Art 5 der Werberichtlinie der Zahnärztekammer nach § 35 Abs 5 ZahnärzteG.OGH 4 Ob 215/11p, 28.02.2012
- Hier: § 1 Satz 1 BuchpreisbindungsG.OGH 4 Ob 1/12v, 28.02.2012
- Hier: Reisebürogewerbe nach § 126 Abs 1 Z 1 GewO.OGH 4 Ob 103/11t, 22.11.2011
- Der Vertretbarkeitsmaßstab ist grundsätzlich auch bei der Beurteilung privatwirtschaftlichen Verhaltens der öffentlichen Hand anzulegen (sofern kein Verstoß gegen das Durchführungsverbot nach § 108 Abs 3 AEUV vorliegt).OGH 4 Ob 67/11y, 19.10.2011
- Hier: Verstoß gegen § 1 Abs 1 GlücksspielG.OGH 4 Ob 125/11b, 19.10.2011
- Ist Gegenstand der Klage ein vom Vergaberecht erfasstes Verhalten des Auftraggebers oder eines Mitbieters, ist § 341 Abs 2 BVerG 2006 über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu beachten, siehe RS0127139.OGH 4 Ob 100/11a, 09.08.2011
- Bei einem Verstoß gegen das Durchführungsverbot nach Art 108 Abs 3 AEUV kommt es nicht auf die Vertretbarkeit der zugrunde liegenden Rechtsauffassung an.OGH 4 Ob 40/11b, 21.06.2011
- Hier: § 7 Abs 1 AMG.OGH 17 Ob 14/10y, 16.02.2011
- Hier: §§ 13, 13a TabakG.OGH 4 Ob 164/10m, 15.12.2010
- Der Vertretbarkeitsstandard hat auch bei der Verletzung von Pflichten aus einem sozialversicherungsrechtlichen Gesamtvertrag zu gelten.OGH 4 Ob 121/10p, 13.07.2010
- Hier: Verbot der Werbung mit dem Leistungsumfang der Sozialversicherungsträger.OGH 4 Ob 121/10p, 13.07.2010
- Hier: Ladenöffnungszeiten: § 5 Abs 2 ÖZG 2003; § 7 Abs 1 Z 2 sbg ÖZ‑VO 2008.OGH 4 Ob 123/10g, 13.07.2010
- Hier: Berechtigung zur Durchführung von „Verkehrscoaching“ iSv § 24 FSG.OGH 4 Ob 56/10d, 08.06.2010
- Hier: Tabakwerbung.OGH 4 Ob 137/09i, 20.04.2010
- Hier: Unzulässige Klausel in AGB eines Mobilfunkanbieters.OGH 4 Ob 99/09a, 23.02.2010
- Hier: Werbeverbot nach § 11 TabakG.OGH 4 Ob 14/10b, 23.02.2010
- Maßgebend für die Beurteilung der Vertretbarkeit einer Rechtsauffassung sind der eindeutige Wortlaut und Zweck der angeblich übertretenen Norm sowie gegebenenfalls die Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts und eine beständige Praxis von Verwaltungsbehörden.OGH 4 Ob 14/10b, 23.02.2010
- Die Beklagte durfte die Regelungen der GewO 1994 mit guten Gründen so verstehen, dass die in ihrem Heimatstaat (Belgien) ausgeführte Dienstleistung nicht den österreichischen Gewerberechtsvorschriften unterliegt.OGH 4 Ob 30/09d, 14.07.2009
- Hier: § 4 Abs 2 BB-GmbH-Gesetz.OGH 4 Ob 10/09p, 21.04.2009
- Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung fällt in die lauterkeitsrechtliche Fallgruppe Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch.OGH 4 Ob 211/08w, 24.02.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123239 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 93.
- OGH 4 Ob 168/25x, 28.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 210/24x, 24.06.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 31/24b, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 177/18k, 23.10.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §1 Abs1 Z1 D5a; UWG §1 5d; UWG §14 A1
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