Zum Inhalt springen

Ist ein unlauteres Verhalten automatisch auch ein ungültiger Vertrag?

betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Vertragspartner
Nein. Ob ein Verhalten im Wettbewerb unlauter ist, wird nach anderen Maßstäben beurteilt als die Frage, ob ein Vertrag gegen die guten Sitten verstößt. Im Wettbewerbsrecht geht es um das Verhalten von Personen, beim Vertrag um die Prüfung des Rechtsgeschäfts selbst.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1993)

Der nach § 1 UWG maßgebliche Sittenwidrigkeitstatbestand deckt sich nicht mit jenem des § 879 Abs 1 ABGB, bei dem es nicht um die Bewertung des Verhaltens von Personen, sondern um die Prüfung von Rechtsgeschäften geht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016708 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Unlauteres Verhalten im Wettbewerb
Wettbewerb · Vertragsbruch als Wettbewerbsverstoß
Wettbewerb · Gesetzesverstoß als unlautere Geschäftspraktik
Wettbewerb · Unterlassung im Wettbewerb ohne Verschulden
Wettbewerb · Vertragsbruch als unlauteres Verhalten