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Wann gilt Werbung als unzulässig aggressiv?

günstig für Unternehmer betrifft Konsument, Unternehmer, Werbetreibende, Mitbewerber, Patient
Eine Werbemaßnahme oder ein Verkaufsgespräch ist nur dann eine unzulässig aggressive Geschäftspraktik, wenn sie geeignet ist, das vernünftige Überlegen der Verbraucher vollständig in den Hintergrund treten zu lassen. Eine bloß starke Beeinflussung genügt dafür nicht. Allein daraus, dass jemand Patient ist und seinem Arzt vertraut, ergibt sich noch keine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit.

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Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 23.10.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

§ 1a UWG verlangt, dass die beanstandete geschäftliche Handlung geeignet sein muss, die Rationalität der Entscheidung der Verbraucher vollständig in den Hintergrund treten zu lassen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130684 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

UWG §1a

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Irreführende Geschäftspraktik ist verboten

Ist eine Geschäftspraktik irreführend, ist sie damit unlauter und verboten. Ob der Unternehmer die berufliche Sorgfalt eingehalten hat, muss dann nicht mehr geprüft werden.

günstig für Konsument Irreführung durch unvollständige Angaben

Auch Angaben, die für sich genommen richtig sind, können unzulässig sein. Werden wesentliche Umstände verschwiegen und entsteht dadurch ein falscher Gesamteindruck, ist die Werbung irreführend, wenn sie geeignet ist, das Publikum bei der Kaufentscheidung erheblich in die Irre zu führen.

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