Was gilt, wenn der falsche Richter an meinem Verfahren mitwirkt?
betrifft Kläger, Beklagter
Wirkt an Ihrem Verfahren ein Richter mit, der nach der internen Aufteilung des Gerichts dafür nicht vorgesehen war, ist das ein schwerer Fehler, den Sie aber selbst geltend machen müssen. Von sich aus greift ihn das Gericht nicht auf.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 28.06.2017 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Der Umstand, dass am Verfahren ein nach der Geschäftsverteilung nicht dazu berufener Richter beteiligt ist, stellt einen relativen Nichtigkeitsgrund dar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In der Anwesenheit eines weiteren nicht zum Spruchkörper zählenden Richters während der Beratung oder Abstimmung liegt weder eine Nichtigkeit noch ein Mangel, der geeignet wäre, eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu verhindern (§ 496 Abs 1 ZPO).OGH 6 Ob 240/08z, 14.05.2009
- Entscheidet das Berufungsgericht in der Besetzung nach § 8 Abs 2 JN über eine Verbandsklage nach § 28 KSchG widerspricht dies § 30 Abs 2 KSchG.OGH 3 Ob 246/98t, 28.04.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039916 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 1 Ob 74/17i, 28.06.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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