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Ist die Entscheidung ungültig, wenn der falsche Richter entschieden hat?

betrifft Parteien im Außerstreitverfahren, Unternehmen, Betroffene einer Hausdurchsuchung
Nein, in der Regel nicht. Im außerstreitigen Verfahren regelt das Gesetz keine Folgen für einen Verstoß gegen die Geschäftsverteilung. Weil nicht einmal die Entscheidung eines örtlich unzuständigen Gerichts eine Nichtigkeit auslöst, bleibt auch ein solcher Verstoß folgenlos. Das gilt ebenso, wenn statt des zuständigen Rechtspflegers ein anderer entschieden hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 28.02.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2014)

Im Außerstreitgesetz sind die Folgen eines Verstoßes gegen die Geschäftsverteilung nicht ausdrücklich geregelt. Wenn nach dem Willen des historischen Gesetzgebers sogar die Entscheidung durch ein örtlich unzuständiges Gericht sanktionslos bleibt, muss dies umso mehr auch dann gelten, wenn nur gegen die Geschäftsverteilung verstoßen wurde (so schon 6 Ob 51/09g). Ein allfälliger Verstoß gegen die Geschäftsverteilung bei Anordnung einer Hausdurchsuchung durch das Kartellgericht wäre sanktionslos.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129324 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

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