Ist das Urteil ungültig, wenn mich der Falsche vertreten hat?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Wenn jemand vor Gericht auftritt, der dort nicht auftreten darf, macht das die Entscheidung nicht von vornherein ungültig. Ein Nichtigkeitsgrund liegt darin nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Mangelnde Postulationsfähigkeit begründet keine Nichtigkeit.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vertretung durch die Finanzprokuratur.OGH 1 Ob 277/00t, 27.02.2001
- So insbesondere nicht der Bruch des Anwaltszwanges.OGH 2 Ob 389/58, 07.01.1959
- Erscheinen ohne Vertreter bei der arbeitsgerichtlichen Berufungsverhandlung - keine Nichtigkeit.OGH 4 Ob 148/55, 18.12.1956
- Auch nicht bei Unterlassung der Belehrung der anwaltlich nicht vertretenen Partei über Anwaltszwang und Armenrecht.OGH 1 Ob 252/52, 26.03.1952
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041957 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 5 Ob 140/23h, 29.08.2023
Im Gesetz
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