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Anderes · Umfang der Freiheit der Kunst

Was schützt die Freiheit der Kunst eigentlich alles?

günstig für Künstler betrifft Künstler, Theaterbetriebe, Musiker, Schriftsteller, Veranstalter
Die Verfassung schützt das Schaffen von Kunst, ihre Vermittlung und ihre Lehre. Dabei wird der Kunstbegriff weit verstanden: geschützt ist alles, was sich seiner Erscheinung nach als Kunst darstellt. Das gilt für Malerei, Theater, Literatur, Musik, Film und Baukunst ebenso wie für ungewöhnliche Kunstformen.

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Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 23.02.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Art 17a StGG schützt das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst und die Lehre der Kunst. Es ist von einem offenen Kunstbegriff auszugehen, der grundsätzlich alles das umfasst, was sich objektiv als eine Erscheinungsform von Kunst darstellt. Grundrechtsschutz genießen daher die traditionellen Werkgattungen (bildende und darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Baukunst), aber auch unkonventionelle Kunstformen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123328 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

StGG Art17a

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