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Anderes · Grenzen der Kunstfreiheit

Darf ich mich für mein Verhalten auf die Kunstfreiheit berufen?

betrifft Künstler, Nachbarn, Wissenschaftler, Studierende
Die Freiheit der Kunst ist ohne ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt gewährleistet. Trotzdem bleibt auch ein Künstler bei seinem Schaffen an die allgemeinen Gesetze gebunden. Die Behörde muss aber abwägend berücksichtigen, dass die beanstandete Tätigkeit im Schutzbereich der Kunstfreiheit liegt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Ungeachtet der Tatsache, dass die Freiheit der Kunst ohne Gesetzvorbehalt gewährleistet ist, bleibt auch ein Künstler in seinem Schaffen an die allgemeinen Gesetze gebunden. Ein künstlerische Tätigkeit (Klavierspielen) dispensiert deshalb nicht schlechthin von der Einhaltung der Vorschrift des Art VIII EGVG, doch ist die Behörde aus verfassungsrechtlichen Gründen gehalten, die Tatsache, dass es sich bei der inkriminierten Tätigkeit um eine im Schutzbereich des Art 17a StGG liegende Betätigung handelt, abwägend zu berücksichtigen. VfGH vom 07.12.1987, B 1218/86; Veröff: JBl 1988,645

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049493 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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