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Hafte ich automatisch für einen Rohrbruch in meiner Wohnung?

günstig für Wohnungsinhaber betrifft Wohnungsinhaber, Mieter, Wohnungseigentümer, Nachbarn
Nein. Ein Rohrbruch allein führt noch nicht zur verschuldensunabhängigen Haftung des Wohnungsinhabers. Es müssen Umstände dazukommen, die auf die Gefahr eines Wasseraustritts hinwiesen, etwa wiederholte Rohrbrüche aus derselben Ursache. Das ist im Einzelfall zu beurteilen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 30.08.2021 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Ein Rohrbruch (Wasserleitung) begründet nicht ohne weiters die vom Verschulden unabhängige Haftung des Wohnungsinhabers nach dieser Gesetzesstelle.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029837 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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