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Zahlt die Versicherung, wenn Wasser planmäßig aus der Anlage austritt?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Hauseigentümer, Versicherer
Nein. Fließt überschüssiges Regenwasser aus einer vollen Zisterne genau so ab, wie es die Anlage vorsieht, tritt kein Leitungswasser im Sinn der Versicherungsbedingungen aus. Ein Schaden aus einem solchen planmäßigen Austritt ist nicht gedeckt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2015)

Entspricht das bei gefüllter Zisterne erfolgte Ableiten des überschüssigen Regenwassers in die Rollierung der geplanten Konstruktion, dann tritt kein Leitungswasser aus.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130380 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Leitungswasserschaden und Versicherungsschutz

Ja. Die Leitungswasserversicherung deckt Wasser, das aus wasserführenden Rohren, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen austritt, auch wenn der Austritt erst am Ende der Leitung erfolgt; ob das Wasser etwa mit Kohlensäure angereichert war, spielt keine Rolle. Als angeschlossene Einrichtung gilt jedes Behältnis, das dauerhaft mit dem Rohrsystem verbunden ist. Versichert ist aber nur Wasser, das unbeabsichtigt austritt.

günstig für Versicherungsnehmer Wärmepumpe und Leitungswasserschaden

Ja. Das Kondenswasser, das sich in einer Wärmepumpe bildet und über eine Wanne und ein Abflussrohr in den Kanal abgeleitet werden soll, versteht ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer als Wasser aus einer angeschlossenen Einrichtung. Es gilt damit als Leitungswasser im Sinn der Versicherungsbedingungen.

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