Zahlt die Versicherung, wenn Wasser planmäßig aus der Anlage austritt?
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Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2015)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wasserdampf tritt entsprechend der geplanten Konstruktion aus (Art 1 AWB).OGH 7 Ob 170/19d, 27.11.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130380 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 7 Ob 170/19d, 27.11.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Die Leitungswasserversicherung deckt Wasser, das aus wasserführenden Rohren, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen austritt, auch wenn der Austritt erst am Ende der Leitung erfolgt; ob das Wasser etwa mit Kohlensäure angereichert war, spielt keine Rolle. Als angeschlossene Einrichtung gilt jedes Behältnis, das dauerhaft mit dem Rohrsystem verbunden ist. Versichert ist aber nur Wasser, das unbeabsichtigt austritt.
Ja. Das Kondenswasser, das sich in einer Wärmepumpe bildet und über eine Wanne und ein Abflussrohr in den Kanal abgeleitet werden soll, versteht ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer als Wasser aus einer angeschlossenen Einrichtung. Es gilt damit als Leitungswasser im Sinn der Versicherungsbedingungen.