Müssen Bund und Land bei Gesetzen aufeinander Rücksicht nehmen?
betrifft Gesetzgeber des Bundes und der Länder, Betroffene von Landesgesetzen
Wenn Bund und Länder Gesetze in ihren jeweiligen Bereichen erlassen, müssen sie auf die Interessen der anderen Gebietskörperschaft Rücksicht nehmen. Das ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen für die Auslegung der Verfassung.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 28.09.2022 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Nach den allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsätzen für die Auslegung der Kompetenzbestimmungen haben die Gesetzgeber der gegenbeteiligten Gebietskörperschaften auf die von der jeweiligen anderen Gebietskörperschaft wahrzunehmenden Interessen Rücksicht zu nehmen. Dies ist im Rahmen des Grundsatzes der verfassungskonformen Interpretation.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123471 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 36/22t, 28.09.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
B-VG Art10 ff
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