Wann darf ein Land überhaupt zivilrechtliche Regeln erlassen?
betrifft Bürger, Grundeigentümer, Behörden
Der Landesgesetzgeber darf zivilrechtliche Bestimmungen nur erlassen, wenn sie mit dem Hauptinhalt des jeweiligen Gesetzes unerlässlich zusammenhängen. Die Bestimmung muss eine notwendige Ergänzung einer bestimmten verwaltungsrechtlichen Regelung dieses Gesetzes sein.
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Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs darf der Landesgesetzgeber nur solche zivilrechtlichen Bestimmungen erlassen, die in einem unerlässlichen Zusammenhang mit anderen Bestimmungen, die den Hauptinhalt des jeweiligen Gesetzes bilden, stehen. Es muss ein innerer, rechtstechnischer Zusammenhang der zivilrechtlichen Regelung mit einer konkreten Bestimmung öffentlich‑rechtlichen Inhalts des Gesetzes bestehen und dass die jeweilige Bestimmung zivilrechtlichen Inhalts eine notwendige Ergänzung einer bestimmten Regelung der Verwaltungsmaterie darstellen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einer eigenständigen Regelung durch den Landesgesetzgeber steht jedoch nicht entgegen, wenn das allgemeine bürgerliche Recht bei Fehlen einer besonderen Bestimmung zu einem bestimmten Ergebnis führt, zumal der (Landes‑)Gesetzgebung auch im Bereich des Art 15 Abs 9 B‑VG ein Regelungsspielraum offenbleiben muss.OGH 2 Ob 32/11m, 29.09.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127341 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 10 Ob 2/25d, 11.02.2025, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
B-VG Art15 Abs9
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