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Wie lange kann ein Betrieb eine irrtümliche Mehrlieferung zurückfordern?

günstig für Empfänger betrifft Unternehmer, Kunden, Lieferanten, Versicherungsnehmer
Drei Jahre. Hat ein Betrieb versehentlich mehr geliefert, als er schuldete, und will er das zurück, gilt dieselbe kurze Verjährungsfrist wie für seine Rechnungen. Auch Prämien, die ohne vertragliche Grundlage an eine Versicherung gezahlt wurden, können nur drei Jahre lang zurückgefordert werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 24.07.2019 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2008)

Kondiktionsansprüche nach § 1431 ABGB wegen einer im Rahmen einer im geschäftlichen Betrieb vorgenommenen irrtümlichen Mehrlieferung in vermeintlicher Erfüllung bestehender vertraglicher Verbindlichkeiten unterliegen der kurzen Verjährungsfrist des § 1486 Z 1 ABGB.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123539 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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