Ist ständige Abwesenheit wegen des Berufs eine schwere Eheverfehlung?
betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten
Ja, das kann sie sein. Wer sich übermäßig dem Beruf widmet und den Ehepartner dadurch häufig allein lässt, begeht grundsätzlich eine schwere Eheverfehlung. Droht aber der Verlust der Erwerbsmöglichkeit, kann eine lange berufsbedingte Abwesenheit vom Familienwohnsitz gerechtfertigt sein.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 18.05.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Eine übermäßige Zuwendung zum Beruf und ein damit verbundenes häufiges Alleinlassen des Ehegatten kann grundsätzlich eine schwere Eheverfehlung darstellen. Der drohende Verlust einer Erwerbsmöglichkeit kann aber eine berufsbedingte lange Abwesenheit eines Ehegatten vom inländischen Familienwohnsitz allenfalls rechtfertigen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123640 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 1 Ob 84/22t, 18.05.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §49 A1a; EheG §49 A1f
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