Zum Inhalt springen

Ist ständige Arbeit ohne Zeit für die Familie ehewidrig?

günstig für Scheidungskläger betrifft Ehegatten, Scheidungsparteien, Familien
Jeder Ehegatte muss sich die berufliche Arbeit so einteilen, dass genügend Zeit für den anderen und für die Familie bleibt. Wer keine Fühlung mit dem Partner sucht und nur den eigenen Interessen lebt, handelt ehewidrig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Jeder Ehegatte ist verpflichtet, sich seine berufliche Arbeit so einzuteilen, daß er auch entsprechende Zeit für den anderen Gatten und für die Familie aufbringen kann. Der Ehegatte, der keine Fühlung mit seiner Frau sucht und nur seinen Interessen lebt, handelt ehewidrig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056053 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 31.

Genannte Normen

EheG §49 A1a; EheG §49 A1f

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Beruf und Abwesenheit als Eheverfehlung
Familienrecht · Rückzug aus dem Familienleben
Familienrecht · Partnerschaftsprinzip in der Ehe
Familienrecht · Voraussetzungen einer schweren Eheverfehlung
Familienrecht · Haus mit Ehewohnung und Betrieb bei der Scheidung