Muss das höhere Gericht die Sache zurückverweisen?
betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Parteien eines Außerstreitverfahrens
Im außerstreitigen Verfahren soll das Rechtsmittelgericht möglichst selbst in der Sache entscheiden. Auch wenn ein Grund für eine Aufhebung vorliegt, steht es dem Gericht frei, gleich selbst zu entscheiden. Das gilt auch für das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Die §§ 57, 58 AußStrG normieren den Grundsatz der Sacherledigung durch das Rechtsmittelgericht; diese Bestimmungen sind über § 71 Abs 4 AußStrG auch im Revisionsrekursverfahren vor dem Obersten Gerichtshof sinngemäß anzuwenden. Selbst wenn einer der Gründe des § 57 Z 1 - 6 AußStrG vorliegt, steht es dem Rechtsmittelgericht frei, selbst meritorisch zu entscheiden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Begründungsmangel führt nur dann zur Aufhebung der Entscheidung, wenn auch aufgrund der Aktenlage die Erwägungen des Erstgerichts nicht nachvollzogen werden können.OGH 16 Ok 8/13, 14.02.2014
- Hier: Firmenbuch‑ bzw Zwangsstrafenverfahren gemäß § 283 UGB idF Budgetbegleitgesetz 2011.OGH 6 Ob 174/11y, 14.09.2011
- Im Außerstreitverfahren liegt lediglich ein die Sachentscheidung in zweiter Instanz nicht hindernder Verfahrensmangel im Sinne des § 58 Abs 1 Z 3 AußStrG vor, wenn die verfahrensbeendende Entscheidung von einem anderen Richter gefällt wurde als von jenem, der die (obligatorische) mündliche Verhandlung durchgeführt hat.OGH 6 Ob 51/09g, 16.04.2009
- Hier: Da der maßgebliche Sachverhalt bereits festgestellt ist und die potentiell rechtsmittellegitimierten Personen in das Verfahren einbezogen wurden, kann im vorliegenden Fall eine Entscheidung in der Sache getroffen werden.OGH 10 Ob 23/08t, 26.06.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123649 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 180/24t, 23.09.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
AußStrG 2005 §57; AußStrG 2005 §58; AußStrG 2005 §71 Abs4
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