Entscheidet das Höchstgericht nach einer Zurückweisung gleich selbst?
betrifft Kläger, Beklagte
Hat das Berufungsgericht Ihre Klage aus formalen Gründen zurückgewiesen, statt inhaltlich zu entscheiden, kann das Höchstgericht bei Erfolg Ihres Rechtsmittels nicht selbst in der Sache entscheiden. Es trägt dem Berufungsgericht auf, die Sache inhaltlich zu behandeln.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Hat das Berufungsgericht über die Berufung nicht meritorisch, sondern formell im Sinne einer Nichtigerklärung und Zurückweisung der Klage entschieden, kann der Oberste Gerichtshof über den berechtigten Rekurs nur dem Berufungsgericht die meritorische Entscheidung über die Berufung auftragen, nicht aber selbst in der Sache entscheiden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zulässigkeit des (streitigen) Rechtswegs vom Berufungsgericht verneint.OGH 2 Ob 9/26a, 26.02.2026
- Hier: Unterhaltsverfahren.OGH 6 Ob 99/14y, 26.06.2014
- Hier: Verfahren nach den §§ 8 Abs 2, 18c Abs 2 iVm § 37 Abs 1 Z 5 MRG.OGH 5 Ob 189/10w, 29.03.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065254 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 25.
- OGH 6 Ob 188/25b, 26.11.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 189/25z, 26.11.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 8 ObA 12/22f, 30.03.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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