Zum Inhalt springen

Wie wird der Wert einer zerstörten Sache berechnet?

betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherer
Der Herstellungswert richtet sich nach den Kosten für die Anfertigung der Sache. Diese Kosten sind der Maßstab, wenn dieser Wert zu ersetzen ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 30.05.2017 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2008)

Der Herstellungswert bestimmt sich nach den Kosten für die Anfertigung einer Sache.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123732 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Ersatz für eine zerstörte Sache
Schadenersatz · Wertersatz für eine beschädigte Sache
Schadenersatz · Beweislast für den Schaden
Schadenersatz · Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
Schadenersatz · Zufallsschaden trägt der Betroffene