Wer muss beweisen, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 11.09.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen und die Höhe des merkantilen Minderwerts trifft grundsätzlich den Geschädigten.OGH 4 Ob 13/25b, 11.09.2025
- Hier: in Abgrenzung zur Beweislast für die VorteilsausgleichungOGH 2 Ob 69/24x, 25.07.2024
- Auch die Behauptungslast.OGH 6 Ob 308/00p, 14.12.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022759 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 4 Ob 13/25b, 11.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 69/24x, 25.07.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 266
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wirft Ihnen der Schädiger vor, Sie hätten den Schaden verringern können, muss er das behaupten und auch beweisen. Sie selbst müssen nicht nachweisen, dass Sie alles getan haben.
Wenn Sie wegen eines fehlerhaften Produkts Ersatz fordern, müssen Sie beweisen, dass das Produkt fehlerhaft war und dass daraus Ihr Schaden entstanden ist. Welches Bauteil genau versagt hat, müssen Sie nicht nachweisen.