Zum Inhalt springen

Muss die Firma den zugesagten Gewinn auszahlen?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Unternehmer, Versandhandel
Ja. Der Anspruch aus einer Gewinnzusage entsteht schon, sobald Ihnen die Zusage mit dem erforderlichen Inhalt zugegangen ist. Ob Sie danach noch etwas tun müssen, etwa den Gewinn anfordern, ändert daran nichts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 30.08.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Der Erfüllungsanspruch nach § 5j KSchG entsteht mit Zusendung der Gewinnzusage an einen bestimmten Verbraucher (dh mit Zugang an diesen), sofern sie den geforderten Inhalt aufweist; dies unabhängig davon, ob vom Verbraucher noch bestimmte Verhaltensweisen (zB Anforderung des Gewinns) gefordert werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123771 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

KSchG §5j

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Absender einer Gewinnzusage

Als Absender einer Gewinnzusage gilt jener Unternehmer, den ein durchschnittlicher Empfänger in Ihrer Lage als denjenigen ansieht, der den Gewinn verspricht. Das bloße Kuvertieren, Frankieren oder Übergeben an die Post macht noch niemanden zum Absender. Nicht jeder, der an der Übermittlung oder am dazugehörigen Versandgeschäft beteiligt ist, haftet Ihnen daher für den Gewinn.

günstig für Unternehmer Entgeltklauseln im Konsumentenschutz

Die Schutzbestimmung über die Änderung des Entgelts erfasst nach ihrem Wortlaut nur das Entgelt, das Sie als Verbraucher dem Unternehmen zahlen. Zahlungen des Unternehmens an Sie fallen nicht darunter.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Gewinnzusage ohne Bestellung
Vertragsrecht · Gewinnzusage an Verbraucher
Vertragsrecht · Gewinnzusagen an Verbraucher
Vertragsrecht · Gewinnzusage und versteckte Bedingungen