Darf ich auf der Autobahn aussteigen, um zu helfen?
günstig für Helfer betrifft Autofahrer, Ersthelfer, Unfallopfer, Versicherungen
Wer die Autobahn betritt, um Hilfe zu leisten, nimmt damit nicht am verbotenen Fußgängerverkehr teil. Das Verbot, die Autobahn zu Fuß zu benützen, trifft Sie in dieser Lage nicht. Das gilt auch für Insassen, die ihr liegengebliebenes Fahrzeug von der Fahrbahn schieben wollen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2008)
Das Betreten der Autobahn, um Hilfe zu leisten, stellt keinen Fußgängerverkehr im Sinn des § 46 Abs 1 StVO dar (vgl 2 Ob 85/72; 8 Ob 92/87; 2 Ob 129/00k).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Insassen eines aufgrund eines Defekts nicht mehr fahrbereiten und auf dem äußerst rechten Fahrstreifen einer Autobahn zum Stillstand gekommenen PKW, die diesen PKW von der aktiven Fahrbahn wegzuschieben trachten.OGH 2 Ob 59/10f, 22.04.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123935 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 2 Ob 30/25p, 29.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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