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Reicht es auf der Autobahn, einem Hindernis ausweichen zu können?

günstig für Autofahrer betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Beschuldigte
Auf mehrspurigen Autobahnen kann eine Geschwindigkeit unter Umständen auch dann angepasst sein, wenn Sie einem plötzlich auftauchenden Hindernis zwar nicht mehr durch Anhalten, aber durch gezieltes Ausweichen ohne Gefährdung anderer entgehen können. Wer sich in diesen Grenzen hält, bleibt im erlaubten Risiko und macht sich nicht strafbar.

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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Auf mehrspurigen Autobahnen kann unter Umständen auch schon eine Geschwindigkeit hinreichend angepaßt im Sinne des § 20 Abs 1 StVO sein, bei der der Kraftfahrer auf unvermutet in Sichtweite auftauchende Hindernisse (wenigstens) in einer beherrschter Fahrweise entsprechenden Art durch eine gezielte Ausweichbewegung ohne Gefährdung anderer Straßenbenützer unfallsverhütend reagieren kann. Ein Kraftfahrzeuglenker, der seine Geschwindigkeit in diesen Grenzen hält, handelt damit innerhalb des für den Verkehr auf Autobahnen erlaubten Risikos und verwirklicht nicht den Tatbestand des § 355 StG bzw der §§ 80, 88 StGB.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074683 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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