Darf ich als Fußgänger in der Fahrbahnmitte stehen bleiben?
günstig für Fußgänger betrifft Fußgänger, Autofahrer, Kinder, Unfallbeteiligte
Ja. Verlangt es der flutende Verkehr, ist das Anhalten in der Fahrbahnmitte geboten und zulässig. Daraus folgt aber nicht, dass Sie die zweite Fahrbahnhälfte anschließend ohne Rücksicht auf eine Behinderung des Fahrzeugverkehrs überqueren dürfen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Anhalten in der Fahrbahnmitte ist geboten und zulässig, wenn es der flutende Verkehr verlangt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Entscheidung 2 Ob 156/64 besagt nicht, dass ein Fußgänger, der zulässigerweise bis zur Fahrbahnmitte gegangen ist, die zweite Fahrbahnhälfte ohne Rücksicht auf die Behinderung des Fahrzeugverkehrs überqueren darf.OGH 2 Ob 129/71, 02.03.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075648 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 14.
- OGH 2 Ob 65/20b, 29.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 11/21p, 25.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 21/20g, 29.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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