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Was muss ich beweisen, wenn kein Gericht zuständig ist?

betrifft Kläger, Antragsteller, Gläubiger, Parteien
Wer beim Höchstgericht die Bestimmung eines zuständigen Gerichts anregt, muss die Voraussetzungen dafür behaupten und glaubhaft machen. Das gilt nicht nur im Zivilprozess, sondern auch in anderen gerichtlichen Verfahren, etwa in Exekutionssachen. Die Aufgabe liegt bei der Person, die den Antrag stellt.

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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 25.04.2025 (37 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Nach § 28 Abs 4 zweiter Satz JN hat der Kläger in streitigen bürgerlichen Rechtssachen das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 28 Abs 1 Z 2 JN zu behaupten und zu bescheinigen. Auch in anderen zivilgerichtlichen Verfahren hat die eine Ordination anregende Person das Bestehen der Voraussetzungen einer Ordination zu behaupten, insbesondere auch in Exekutionssachen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124087 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 37.

Im Gesetz

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