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Muss ich in der Klage begründen, warum dieses Gericht zuständig ist?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagte, Unternehmer, Konsumenten
Sie müssen in der Klage alles angeben, woraus das Gericht seine Zuständigkeit erkennen kann. Wenn Sie nicht am Wohnsitz des Gegners klagen, müssen Sie die Umstände, die das gewählte Gericht zuständig machen, schon in der Klage nennen und teils auch mit Urkunden belegen. Das Gericht sucht sich einen Zuständigkeitsgrund nicht selbst zusammen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 25.01.2024 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Der Kläger muss in der Klage alle jene Angaben aufnehmen, aus denen das Gericht seine Zuständigkeit erkennen kann. Die Klage ist daher nur dann ordnungsgemäß, wenn sie die in § 41 Abs 1 und 2 JN geforderten Angaben enthält. Der Kläger, der einen anderen als den allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten in Anspruch nimmt, muss deshalb bereits in der Klage die Tatsachen, die den besonderen Gerichtsstand begründen, erwähnen und - wo das Gesetz dies fordert (§ 104 Abs 1 JN) - sogar urkundlich nachweisen (Fasching III 39). Nimmt also der Kläger einen Wahlgerichtsstand in Anspruch, dann hat er diesen in der Klage zu bezeichnen. Es ist nicht Sache des Gerichtes, bei der amtswegigen Prüfung seiner Zuständigkeit den in der Klage vorgetragenen Sachverhalt und die allenfalls der Klage beigelegten Urkunden von sich aus dahin zu untersuchen, ob seine Zuständigkeit als Wahlgerichtsstand aus irgendeinem der in den §§ 86 bis 104 JN oder in anderen Gesetzen (zB in § 368 EO) angeführten Tatbeständen gegeben sein könnte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046204 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 18.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Vorbringen zur Zuständigkeit des Gerichts

Sie müssen sich nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Zuständigkeitsbestimmung berufen und diese auch nicht benennen. Es genügt, dass Sie jene Tatsachen vorbringen, aus denen sich die Zuständigkeit ergibt. Das Gericht kann seine Zuständigkeit anhand des Vorbringens auch von sich aus prüfen.

günstig für Kläger Rechtsgrund und Zuständigkeit des Gerichts

Nein. Sie müssen sich nicht auf einen bestimmten rechtlichen Grund festlegen, damit das zuständige Gericht feststeht. Das angerufene Gericht ist zuständig, wenn sich seine Zuständigkeit aus irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt ergibt, der zu den von Ihnen geschilderten Tatsachen passt.

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