Wann bestimmt das Höchstgericht ein zuständiges Gericht?
betrifft Kläger, Antragsteller, Gläubiger
Der Oberste Gerichtshof bestimmt erst dann ein zuständiges Gericht, wenn sich aus dem Gesetz kein örtlich zuständiges Gericht ergibt oder ein solches nicht zu ermitteln ist. Gibt es eine Zuständigkeitsregel, bleibt es bei ihr.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (43 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Eine Ordination durch den Obersten Gerichtshof im Sinn des § 28 Abs 1 JN hat erst dann zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes im Sinne dieses Gesetzes oder einer anderen Rechtsvorschrift nicht gegeben oder nicht zu ermitteln sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vereinbarung der örtlichen Zuständigkeit der in Wien gelegenen Gerichte.OGH 6 Nc 18/23h, 08.08.2023
- Dies ist nicht der Fall, wenn die Parteien mittels Gerichtsstandsvereinbarung die örtliche Zuständigkeit inländischer Gerichte vereinbart haben.OGH 6 Nc 18/23h, 08.08.2023
- § 28 Abs 1 Z 2 JN soll die Fälle abdecken, in denen trotz Fehlens eines Gerichtsstands im Inland ein Bedürfnis nach Gewährung inländischen Rechtsschutzes vorhanden ist, weil ein Naheverhältnis zum Inland besteht und im Einzelfall keine effektive Klagemöglichkeit im Ausland gegeben ist.OGH 10 Nc 28/14w, 04.01.2014
- Hier: Für die von der Einschreiterin und ihrer deutschen Alleingesellschafterin beabsichtigte Verschmelzung auf die Alleingesellschafterin (aus österreichischer Sicht also eine Hinaus-Verschmelzung), ist - soweit es die übertragende österreichische Einschreiterin betrifft - das Firmenbuchgericht, in dem die Einschreiterin ihren Sitz hat, gemäß § 120 Abs 1 Z 1 und Abs 2 Satz 1 JN zur Prüfung der Verschmelzung und deren Eintragung zuständig.OGH 6 Nc 3/06b, 20.03.2006
- Die Ordination eines in Österreich gelegenen Verlassenschaftsgerichtes ist zwar grundsätzlich möglich, setzt jedoch voraus, dass weder der letzte allgemeine Gerichtsstand des Verstorbenen im Inland noch ein im Inland gelegenes Vermögen des Verstorbenen zu ermitteln ist.OGH 5 Nd 509/01, 21.08.2001
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Aus Art 4 EVÜ ergibt sich keine Verpflichtung Österreichs zur Ausübung der Gerichtsbarkeit.OGH 2 Nd 501/01, 15.01.2001
- Vor rechtskräftiger Erledigung der im Prozess erhobenen Einrede der örtlichen Unzuständigkeit kommt eine Ordination nicht in Frage.OGH 10 Nd 502/00, 10.05.2000
- Steht (wie hier) in Ansehung eines Beklagten ein Wahlgerichtsstand zur Verfügung, kommt eine Ordination nach § 28 JN nicht in Betracht.OGH 7 Nd 515/99, 11.10.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108569 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 43.
- OGH 3 Nc 97/25g, 24.09.2025
- OGH 3 Nc 76/25v, 07.07.2025
- OGH 3 Nc 86/25i, 07.07.2025
- OGH 3 Nc 87/25m, 07.07.2025
- OGH 3 Nc 88/25h, 07.07.2025
- OGH 3 Nc 89/25f, 07.07.2025
- OGH 3 Nc 21/25f, 16.06.2025
- OGH 3 Nc 23/25z, 16.06.2025
- OGH 3 Nc 27/25p, 16.06.2025
- OGH 3 Nc 28/25k, 16.06.2025
Im Gesetz
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