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Bin ich geschützt, wenn ich bei der Arbeit mitfahre?

günstig für Halter betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unfallopfer, Versicherungen
Die verschärfte Haftung für Fahrzeuge gilt nicht für Personen, die beim Betrieb des Fahrzeugs tätig sind. Das trifft auch dann zu, wenn Sie im Augenblick des Unfalls nicht gerade befördert wurden, Ihre eigentliche berufliche Tätigkeit aber auch während der Beförderung ausüben. Hat Ihre Tätigkeit mit dem Fahrzeug nichts zu tun, greift der Haftungsausschluss nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 29.11.2017 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Der Haftungsausschluss gemäß § 3 Z 3 EKHG ist auch bei einer nicht unmittelbar im Zeitpunkt des Unfalls beförderten, beim Betrieb tätigen Person zu bejahen, wenn deren eigentliche berufliche Tätigkeit (auch) während der Beförderung ausgeübt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124240 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

EKHG §3 Z3

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