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Gelte ich als Mitarbeiter, obwohl ich nicht angestellt bin?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmer, Verunglückte
Für die Frage, ob eine Tätigkeit einem Betrieb zuzurechnen ist, kommt es nicht darauf an, ob jemand persönlich oder wirtschaftlich abhängig war. Entscheidend ist, dass die verunglückte Person in diesen Betrieb wie ein Arbeitnehmer eingegliedert war.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (51 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Ein Verhältnis persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit ist keine Voraussetzung für die Qualifizierung als betriebliche Tätigkeit. Erforderlich ist allerdings, dass der Unfallbetroffene in dem fraglichen Betrieb wie ein Arbeitnehmer eingegliedert war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084172 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 51.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Haftungsbefreiung bei einem Arbeitsunfall

Nur dann, wenn Sie tatsächlich in deren Betrieb eingegliedert waren und deren Weisungen unterlagen. Eine bloß organisatorisch abgestimmte Zusammenarbeit für ein gemeinsames Ziel genügt dafür nicht. Fehlt die Eingliederung, kann sich das andere Unternehmen nicht auf die Haftungsbefreiung berufen.

günstig für Arbeitnehmer Haftung bei Beförderung von Arbeitnehmern

Ja, wenn Sie bloß befördert wurden. Die Haftung des Halters oder Betriebsunternehmers ist nur ausgeschlossen, wenn der Verletzte während der Beförderung seine eigentliche berufliche Tätigkeit ausgeübt hat. Wird ein Arbeitnehmer ohne weitere Arbeit einfach nur mitgenommen, ist er nicht beim Betrieb tätig. Der Lenker selbst zählt dagegen immer zu den beim Betrieb tätigen Personen.

Verwandte Fragen

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