Ist ein Haftungsausschluss im Vertrag immer unwirksam?
betrifft Vertragsparteien, Konsumenten, Unternehmer
Nein. Gilt der Haftungsausschluss wechselseitig für beide Vertragsparteien, kann er nicht zum Nachteil nur einer Seite sein. In diesem Fall ist er nicht wegen gröblicher Benachteiligung unwirksam.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 14.12.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Eine gröbliche Benachteiligung nach § 879 Abs 3 ABGB ist bei einem Haftungsausschluss dann zu verneinen, wenn er wechselseitig für beide Vertragsparteien gilt und daher nicht zum Nachteil nur einer Partei sein kann.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124503 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 206/16g, 14.12.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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