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Kann mein Vertragspartner die unwirksame Klausel wegen Irrtums anfechten?

günstig für Konsument betrifft Konsument, Unternehmer, Vertragsparteien
Nein. Berufen Sie sich als Benachteiligter darauf, dass eine Klausel wegen grober Benachteiligung nichtig ist, kann diese Klausel nicht mehr wegen Irrtums angefochten werden. Die Nichtigkeit bleibt also bestehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 18.05.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Eine iSd § 879 Abs 3 ABGB nichtige Klausel kann, wenn sich der Benachteiligte auf die Nichtigkeit beruft, nicht wegen Irrtums angefochten werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130828 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Teilweise Gültigkeit unzulässiger Klauseln

Ja, unter Umständen. Eine Klausel, die zu weit geht, kann in dem Umfang aufrecht bleiben, in dem ihr Inhalt nicht zu beanstanden ist. Voraussetzung ist, dass erkennbar ist, dass die Vertragsparteien diesen Teil auch so vereinbart hätten. Unzulässig ist die Klausel nur so weit, wie die grobe Benachteiligung reicht.

günstig für Unternehmer Ersatzregelung für unwirksame Klauseln

Ja. Eine Klausel, wonach bei Unwirksamkeit einer Bestimmung jene Regel gilt, die das Gesetz für Verbraucher vorsieht, ist zulässig. Sie gibt nur die bestehende Rechtslage wieder und ist deshalb nicht intransparent.

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