Wann benachteiligt mich eine Vertragsklausel gröblich?
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Bei der Prüfung von Klauseln werden ein Ungleichgewicht der Leistungen und die eingeschränkte Entscheidungsfreiheit gemeinsam gewichtet. Weicht eine Klausel von den gesetzlichen Regeln ab, liegt eine gröbliche Benachteiligung schon dann vor, wenn diese Abweichung unangemessen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (176 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Durch die Bestimmung des § 879 Abs 3 ABGB wurde eine objektive Äquivalenzstörung und "verdünnte Willensfreiheit" berücksichtigendes bewegliches System geschaffen. Bei der Abweichung einer Klausel von dispositiven Rechtsvorschriften liegt gröbliche Benachteiligung eines Vertragspartners schon dann vor, wenn sie unangemessen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klauseln einer Aktiengesellschaft, die nach ihren Statuten Feriendörfer, Apartmentanlagen, Hotels und ähnliche Einrichtungen erstellt, erwirbt, mietet, verwaltet und betreibt, um diese in erster Linie ihren Aktionären und Partnern zu möglichst vorteilhaften Konditionen zur Verfügung zu stellen.OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026
- Ein Ausgangsmonat rund neun Monate vor dem Abschluss des Mietvertrags liegt jedenfalls nicht bloß „kurz vor der zuletzt verlautbarten Indexzahl“. Die Bezugnahme auf diesen Ausgangsmonat könnte daher nur dann sachlich gerechtfertigt sein, wenn sie als „zweckmäßig“ im Sinn des § 879a Satz 1 ABGB zu qualifizieren wäre.OGH 3 Ob 20/26a, 25.03.2026
- § 879a ABGB konkretisiert durch näher spezifizierte Abwägungskriterien den Beurteilungsmaßstab in Ansehung der Frage, ob durch Wertsicherungsvereinbarungen in Dauerschuldverhältnissen, die auf eine vor dem Vertragsabschlusszeitpunkt liegende Indexzahl Bezug nehmen, eine gröbliche Benachteiligung im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB erfolgt.OGH 3 Ob 20/26a, 25.03.2026
- § 879a ABGB macht im Hinblick auf Wertsicherungsvereinbarungen in Dauerschuldverhältnissen durch spezifische Abwägungskriterien nähere Vorgaben für die im Rahmen der Inhaltskontrolle vorzunehmende Interessenabwägung.OGH 6 Ob 78/25a, 18.03.2026
- Hier: Verbandsverfahren. Verzugszinsen.OGH 7 Ob 111/25m, 25.02.2026
Alle 136 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Preisänderungsklausel in einem Stromliefervertrag zwischen zwei Unternehmern.OGH 5 Ob 162/25x, 29.01.2026
- Eine Klausel, die dem Verbraucher ein Entgelt für einen erfolglosen Einziehungsversuch auferlegt, wenn der Umstand für den erfolglosen Einziehungsversuch zwar in seiner Sphäre liegt und deshalb ein von ihm zu vertretender Grund vorliegt, den Verbraucher aber kein Verschulden trifft, ist nicht gröblich benachteiligend.OGH 3 Ob 169/25m, 27.01.2026
- Hier: Verbandsverfahren zu Bearbeitungsentgelten in Kreditverträgen.OGH 7 Ob 169/24i, 19.02.2025
- Hier: Art 6 ARB 2003.OGH 7 Ob 6/25w, 19.02.2025
- Hier: Fondsgebundene Lebensversicherung mit individuellem Asset Liability Modeling.OGH 7 Ob 105/24b, 28.08.2024
- Klauseln eines "Bonus Clubs"OGH 4 Ob 102/23p, 25.06.2024
- Hier: Art 19 AUVB 2010 "Unversicherbare Sportarten" und Art 20.10 AUVB "Ausschlüsse" sind nicht gröblich benachteiligend.OGH 7 OB 92/24s, 19.06.2024
- Hier: Individualverfahren. Satzung einer Genossenschaft, die ein Eintrittsgeld für Mitglieder vorsieht, welches bislang aber nur von solchen Mitgliedern eingehoben wird, die auch einen genossenschaftlichen Nutzungsvertrag über Immobilien abgeschlossen haben. Sittenwidrigkeit wegen Ungleichbehandlung einer bestimmten Kategorie von Genossenschaftern in Verbindung mit der (faktischen) Beschränkung des dem Wohnungsnutzer zwingend zustehenden Kündigungsrechts nach § 29 Abs 2 MRG, aufgrund der Höhe des Eintrittsgeldes im Verhältnis zum Mietzins.OGH 6 Ob 68/24d, 18.06.2024
- Unterbrechung der Wärmeversorgung bei Manipulation der Messeinrichtung.OGH 5 Ob 172/23i, 28.05.2024
- Hier: Klausel zu Servicegebühr von "max. € 2,-" . Durch die konkrete Angabe der Höhe der Servicegebühr am Ende des Bestellvorgangs ergibt sich – selbst bei kundenfeindlichster Auslegung – insgesamt kein einseitiges, schrankenloses Recht der Beklagten, die Servicegebühr nach freiem Ermessen festzulegen.OGH 9 Ob 34/24a, 24.04.2024
- Festlegung des Übergabetermins "vorbehaltlich der Auswirkungen durch Krieg, Katastrophen und höhere Gewalt". Verstoß gegen § 879 Abs 1 ABGB iVm § 4 Abs 1 Z 5 BTVG und gegen § 879 Abs 3 ABGB.OGH 4 Ob 158/23y, 19.03.2024
- Klausel, die in kundenfeindlichster Auslegung eine Rückforderung von Zinsen durch den Erwerber auch dann ausschließt, wenn der Bauträger nie Anspruch auf Auszahlung des auf dem Treuhandkonto erliegenden Kapitals hätte.OGH 4 Ob 158/23y, 19.03.2024
- Hier: Verbandsverfahren. Klauseln in einem Bauträgervertrag iSd BTVG.OGH 4 Ob 158/23y, 19.03.2024
- Gröblich benachteiligend sind:<br/>Klausel eines (online)Reisevermittlers, wonach bei Stornierung oder Änderung der Reise nicht mehr der "Abo"-Preis gelte und die Differenz auf den "Nicht-Abo"-Preis fällig sei [Klausel 3].<br/>Klausel, die der AGB-Verwenderin das Recht gibt, die AGB nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern [Klausel 5].<br/>Klausel, die erklärt, dass die AGB in Kraft stehen, ohne dass ihre Geltung überhaupt vereinbart worden wäre [Klausel 6].<br/>Klausel, wonach bei Kündigung des "Abos" eine Rückerstattung des "Mitgliedsbeitrags" nicht erfolgt [Klausel 9].OGH 3 Ob 199/23w, 28.02.2024
- Klausel, die die gesetzliche Haftpflicht des Mieters für Dritte erweitert, als gröblich benachteiligend beurteilt.OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024
- Klausel, wonach der Mieter "jegliche Art von entgeltlicher und unentgeltlicher Weitergabe bzw. Untervermietung an den Vermieter unverzüglich anzuzeigen" hat, gröblich benachteiligend.OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024
- Klausel zu Recht auf jederzeitige Ersatzvornahme des Vermieters hinsichtlich der Erhaltungspflicht des Mieters, gröblich benachteiligend.OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024
- Klausel zur Wartungs- und Instandhaltungspflicht des Mieters für Kücheneinrichtung als gröblich benachteiligend beurteilt.OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024
- Klausel, wonach Zusätze oder Erklärungen auf Zahlscheinen zufolge maschineller Bearbeitung nicht zur Kenntnis des Vermieters gelangen, gröblich benachteiligend.OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024
- Klausel, wonach dem Vermieter im Fall von Mietzinsrückständen die Widmung von Zahlungseingängen obliegt, als sachlich nicht gerechtfertigtes Abweichen von der gesetzlichen Tilgungsregel.OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024
- Klausel, wonach sich der Hauptmietzins um 25% erhöht, wenn die Wohnung "auch nur teilweise vertragswidrig verwendet" wird, gröblich benachteiligend.OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024
- Klausel, wonach der Mietgegenstand nur zu Wohnzwecken verwendet werden darf, nicht gröblich benachteiligend.OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024
- Klausel, wonach - ungeachtet darüberhinausgehender Ansprüche - eine Konventionalstrafe vereinbart wird, wenn nicht zum vereinbarten oder gerichtlich festgesetzten Räumungstermin übergeben wird [Klausel 36].OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Klausel, wonach Zusätze oder Erklärungen des Mieters auf Zahlscheinen dem Vermieter nicht zur Kenntnis gelangen sollen [Klausel 18].OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Klausel, wonach, wenn sich ein Vertragsteil auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht auf eine Vertragsbestimmung berufen kann, dies auch für den anderen Teil gelten soll [Klausel 44].OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Klausel, wonach die vom Mieter hinterlegte Kaution erst nach Abrechnung der Betriebskosten in voller Höhe zurückzustellen ist [Klausel 40].OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Klausel, die den Mieter verpflichtet, eine entsprechende Haushaltsversicherung auf eigene Kosten abzuschließen [Klausel 38].OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Wird ein Mietgegenstand vermietet, den der Mieter selbst in "bedungenen" Zustand versetzen muss, er dafür keinen Ersatz bekommen soll und nach Vertragsende - verschuldensunabhängig - bei "übermäßiger Abnützung" fachgerecht weiß neu ausmalen bzw den ordnungsgemäßen Zustand der Oberflächenbeläge herstellen soll, verschafft sich der Vermieter zum Ende des Vertragsverhältnisses einen Vorteil, der gröblich benachteiligend ist [Klausel 35].OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Klausel, wonach der Mieter die vorübergehende Benützung und die Änderung seines Mietgegenstandes zuzulassen hat, wenn dies zur Durchführung von Veränderungen (Verbesserungen) in einem anderen Mietobjekt notwendig oder zweckmäßig und zumutbar ist [Klausel 29].OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Klausel, wonach der Mieter zum möglichst schonenden Gebrauch des Mietgegenstandes, seiner Einrichtung und Anlagen sowie allgemeiner Teile der Liegenschaft verpflichtet wird und diesen Gebrauch auch durch jede Person, welche mit Wissen und Willen des Mieters im Haus aufhältig ist, verantwortet [Klausel 22].OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Klausel, wonach der Mieter dem Vermieter für die notwendige bzw zweckmäßigen Kosten zweckentsprechender behördlicher Rechtsverfolgung haften soll [Klausel 16].OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Klausel, die ohne Verschulden des Mieters Mahnspesen von EUR 10,- vorsieht [Klausel 13].OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Klausel, wonach Mitverhältnis vorbehaltlich des Auszugs des bisherigen Mieters beginnt.OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Klausel, wonach eine Abweichung des Ist-Zustands von der im Vertrag genannten Größe im Ausmaß von bis zu 4% der Nutzungsfläche als unwesentlich und nicht zur Änderung des Mietzinses führt, ist gröblich benachteiligend ][Klausel 2].OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Hier: Verbandsklage: Eine generelle Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter in AGB oder Vertragsformblättern, ohne dafür ein entsprechendes Äquivalent zu gewähren, ist eine sachlich nicht gerechtfertigte Abweichung vom dispositiven Recht [Klausel 1].<br/>Klausel, die Kosten für laufenden Hausbetrieb wie Wartung und Instandhaltung des Hauses und aller Anlagen [Klausel 10, 25, ]OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Hier: Art 7.1.11 ARB 2000 ("Bauherren-Klausel") und Art 9.2 ARB 2000 (Erfolgsaussichten) sind weder ungewöhnlich nach § 864a ABGB, noch gröblich benachteiligend nach § 879 Abs 3 ABGB oder intransparent nach § 6 Abs 3 KSchG.OGH 7 Ob 112/23f, 24.10.2023
- Klausel, die nach Ansparphase ein Kündigungsrecht der Bausparkasse unter einer Einhaltung einer 2 Monatsfrist regelt, ist gröblich benachteiligend.OGH 4 Ob 74/22v, 17.10.2023
- Hier: Verbandsprozess. Klausel, die individuell zustande gekommene Sondervereinbarungen aushebeln würde, ist gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.OGH 9 Ob 18/23x, 27.09.2023
- Klausel, die die Gutscheinlösung des KuKuSpoSiG auf sämtliche Fälle höherer Gewalt erstreckt, verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB.OGH 9 Ob 23/23g, 26.07.2023
- Klausel, die eine Refundierung von vom Kunden bezahlter Gebühren auch dann ausschließt, wenn die Veranstaltung aus einem Verschulden der Beklagten abgesagt wurde, verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB.OGH 9 Ob 23/23g, 26.07.2023
- Hier: Verbandsverfahren. AGB eines Veranstaltungsunternehmens.OGH 9 Ob 23/23g, 26.07.2023
- Wertsicherungsklausel, die auf Richtwerterhöhung Bezug nimmt. Gröbliche Benachteiligung, weil die Erhöhung des Richtwerts auch darauf zurückzuführen sein kann, dass es schon in der Zeit vor Abschluss des Mietvertrags zu einem Anstieg des Preisniveaus gekommen ist, sodass eine nachträgliche Anhebung des auf dieser Grundlage vereinbarten Mietzinses insoweit auch sachlich nicht gerechtfertigt ist.OGH 8 Ob 37/23h, 24.05.2023
- Klausel in einem Bestandvertrag, die den Mieter zum Abschluss von Lieferverträgen auch mit solchen Unternehmen verpflichtet, die vom Vermieter erst nachträglich beauftragt wurden. Gröbliche Benachteiligung iSd § 879 Abs 3 ABGB wegen Verpflichtung zur Übernahme von Zahlungspflichten, die für den Mieter im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags weder vorhersehbar noch einschätzbar sind.OGH 8 Ob 37/23h, 24.05.2023
- Hier: Keine gröbliche Benachteiligung durch Klausel in Betriebsunterbrechungsversicherung, wonach dem Versicherungsnehmer der durch die konkrete versicherte Betriebsunterbrechung entstandene Unterbrechungsschaden ersetzt wird.OGH 7 Ob 62/23b, 24.05.2023
- Hier war bei der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen, dass durch die in Rede stehenden Entgelte das Kartenguthaben bei nicht rechtzeitiger Einlösung nach einigen Jahren gänzlich aufgezehrt wird, was jedenfalls eine grobe Äquivalenzstörung begründet.OGH 4 Ob 207/22b, 25.04.2023
- Art 16.4. RVB 2018, wonach der Versicherungsnehmer bei Erkrankung oder Unfall unverzüglich bestimmte Unterlagen zu senden hat, ohne Einschränkung auf bereits existierende Unterlagen. Verstoß gegen § 34a VersVG iVm § 34 Abs 2 VersVG.OGH 7 Ob 3/23a, 19.04.2023
- Art 16.3. RVB 2018, wonach sich Versicherungsnehmer bei Erkrankung oder Unfall "unverzüglich eine entsprechende Bestätigung des behandelnden Arztes (bei Reiseabbruch vom Arzt vor Ort ausstellen" lassen müssen. Verstoß gegen § 34a VersVG iVm § 34 Abs 2 VersVG.OGH 7 Ob 3/23a, 19.04.2023
- Art 14.2.5. RVB 2018, wonach ein Versicherungsfall bei Nichtantritt der Reise infolge eines bedeutenden Sachschadens am "Wohnsitz" der versicherten Person vorliegt. Verstoß gegen § 879 Abs 3 ABGB verneint.OGH 7 Ob 3/23a, 19.04.2023
- Versicherungsfälle nach Art 14.2. und Entschädigungsumfang nach Art 17.3. RVB 2018. Verstoß gegen § 879 Abs 3 ABGB verneint.OGH 7 Ob 3/23a, 19.04.2023
- Art 8.1.5. erster Halbsatz RVB 2018, wonach Versicherungsnehmer "Schadenersatzansprüche gegen Dritte form- und fristgerecht sicherzustellen" haben. Verstoß gegen § 879 Abs 3 ABGB.OGH 7 Ob 3/23a, 19.04.2023
- Art 8.1.1. RVB 2018, wonach der Versicherungsnehmer "unnötige Kosten zu vermeiden" hat. Verstoß gegen §§ 62, 63 VersVG; § 879 ABGB verneint.OGH 7 Ob 3/23a, 19.04.2023
- Art 6.1.11. RVB 2018 mit Risikoausschluss für Ereignisse, die entstehen, wenn die versicherte Person "einem erhöhten Unfallrisiko durch körperliche Arbeit, Arbeit mit Maschinen, Umgang mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen, explosiven oder gesundheitsgefährdenden Stoffen sowie elektrischer oder thermischer Energie ausgesetzt ist". Bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung sind zahlreiche auf Reisen typische Tätigkeiten erfasst. Verstoß gegen § 879 Abs 3 ABGB.OGH 7 Ob 3/23a, 19.04.2023
- Art 6.1.1. RVB 2018, wonach eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadenseintritt mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden muss, jedoch in Kauf genommen wird, dem Vorsatz gleichzuhalten ist. Verstoß gegen § 879 Abs 3 ABGB verneint.OGH 7 Ob 3/23a, 19.04.2023
- Klauseln in Reiseversicherungsbedingungen.OGH 7 Ob 3/23a, 19.04.2023
- Hier: Rentenwahlklausel, die keine ausreichenden Vorgaben für die Festlegung der Rechnungsgrundlagen enthielt.OGH 7 Ob 13/23x, 22.03.2023
- Hier: Klausel in AGB eines Fitnessstudios (Klausel 6); Verbandsprozess.OGH 8 Ob 80/22f, 23.02.2023
- Hier: § 10 AUVB 2016; Motocross-Fahrten auf Trainingsanlagen.OGH 7 Ob 62/22a, 28.04.2022
- Hier: Verbandsklage.OGH 7 Ob 148/21x, 24.11.2021
- Hier: Verbandsprozess über unzulässige Klauseln in AGB eines Edelmetallhandelsunternehmens.OGH 1 Ob 201/20w, 18.05.2021
- Hier: Klauseln in Allgemeinen Beförderungsbedingungen einer Fluglinie; Verbandsprozess.OGH 4 Ob 63/21z, 20.04.2021
- Hier: Klauseln in AGB einer Investmentgesellschaft für Online‑Broker‑Dienstleistungen.OGH 4 Ob 213/20g, 22.12.2020
- Hier: Art 15.3 ARB 2011 (überdurchschnittliche Inanspruchnahme).OGH 7 Ob 156/20x, 25.11.2020
- Art 6.2. der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankengeldversicherung für selbständig Erwerbstätige: Beschränkung der Deckung für gedehnte Versicherungsfälle ist gröblich benachteiligend.OGH 7 Ob 189/19y, 16.12.2019
- Kategorischer Ausschluss von Herzinfarkt und Schlaganfall in der Unfallversicherung (Art 6.3 AUVB 1999).OGH 7 Ob 113/19x, 23.10.2019
- Hier: Sachliche Rechtfertigung für eine in AGB enthaltene Regelung, derzufolge der Betreiberin eines Einkaufszentrums ein Gestaltungsrecht für Gemeinschaftswerbung ohne Mitspracherecht der einzelnen Geschäftsraummieter zukommt, bejaht.OGH 8 Ob 27/19g, 25.03.2019
- Härtefälle in Ausnahmefällen führen nicht zur Unwirksamkeit.OGH 4 Ob 143/17h, 24.08.2017
- Eine Klausel, die bei kundenfeindlichster Auslegung den Verbraucher auch zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet, wenn ihn am Verzug kein Verschulden trifft, ist gröblich benachteiligend nach § 879 Abs 3 ABGB (Klausel 7).OGH 7 Ob 217/16m, 26.04.2017
- Hier: Art 13.1 MKRB 2010, paritätisches Kündigungsrecht.OGH 7 Ob 84/16b, 25.05.2016
- Wird dem Versicherer eine völlig undeterminierte Kündigungsmöglichkeit beim ersten – noch so kleinen – Rechtsschutzversicherungsfall eingeräumt, ist diese Kündigungsregelung mangels objektivierbarer Kriterien gröblich benachteiligend und hält schon aus diesem Grund der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB nicht stand.OGH 7 Ob 84/16b, 25.05.2016
- Hier: Wertabhängiges Kreditbearbeitungsentgelt einer Bank nicht gröblich benachteiligend.OGH 6 Ob 13/16d, 30.03.2016
- Entgeltklauseln sind insbesondere dann sachgerecht, wenn sie jenen Kunden belasten, der die damit abgegoltenen Kosten tatsächlich verursacht hat (so schon 4 Ob 179/02f; 6 Ob 253/07k).OGH 6 Ob 13/16d, 30.03.2016
- Anders als nach deutschem Recht reicht nicht jede „Unangemessenheit“ (vgl § 307 Abs 2 BGB); erforderlich ist vielmehr eine etwas schwerer wiegende Benachteiligung.OGH 6 Ob 13/16d, 30.03.2016
- Hier: Art 9.6.6. ARB 2010.OGH 7 Ob 190/14p, 26.11.2014
- Das im Kern unverzichtbare Kündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen gilt grundsätzlich auch für „obligationsähnliche“ Genussrechtsverhältnisse. Es besteht jedoch nicht, wenn der geltend gemachte Grund ausschließlich in die Risikosphäre des Gläubigers fällt. Verwirklicht sich ausschließlich das vom Gläubiger zu tragende Kapitalmarktrisiko, kommt weder eine außerordentliche Kündigung noch eine Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht.OGH 5 Ob 4/14w, 26.09.2014
- Die Beurteilung, ob die Abweichung von der für den Durchschnittsfall getroffenen Norm sachlich gerechtfertigt ist, erfordert damit eine umfassende, die Umstände des Einzelfalls berücksichtigende Interessensabwägung, bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.OGH 5 Ob 205/13b, 13.03.2014
- Hier: Gröblich benachteiligende AGB‑Klausel über eine pauschale Stornogebühr von 20 % des Kaufpreises bei unbegründetem Vertragsrücktritt durch den Käufer.OGH 4 Ob 229/13z, 17.02.2014
- Hier: Eine Vertragsbestimmung, die dem Kreditgeber die Möglichkeit einer ‑ wenn auch an die Einhaltung einer an sich angemessenen Kündigungsfrist gebundenen ‑ Kündigung eines befristeten Kreditverhältnisses ohne Grund einräumt, ist gröblich benachteiligend nach § 879 Abs 3 ABGB.OGH 7 Ob 154/13t, 16.10.2013
- Hier: Allgemeine Versicherungsbedingungen ARB 2010.OGH 7 Ob 201/12b, 23.01.2013
- Sie wendet sich vor allem gegen den Missbrauch der Privatautonomie durch das Aufdrängen benachteiligender vertraglicher Nebenbestimmungen durch den typischerweise überlegenen Vertragspartner bei Verwendung von AGB und Vertragsformblättern. Das Motiv des Gesetzgebers, insbesondere auf AGB und Vertragsformblätter abzustellen, liegt in der zwischen den Verwendern von AGB und deren Vertragspartnern typischerweise anzutreffenden Ungleichgewichtslage. Der mit den AGB konfrontierte Vertragspartner ist in seiner Willensbildung eingeengt, muss er sich doch zumeist den AGB fügen oder in Kauf nehmen, dass ihm der Verwender den Vertragsabschluss verweigert.OGH 7 Ob 201/12b, 23.01.2013
- Hier: Frage der gröblichen Benachteiligung einer Klausel betreffend ungenutzte Flüge im Rahmen eines Kombinationsangebots.OGH 4 Ob 164/12i, 17.12.2012
- Hier: AGB eines Anbieters von Leistungen im Bereich Internet/Telekommunikation/Kabelfernsehen - Verbandsprozess.OGH 7 Ob 84/12x, 14.11.2012
- Hier: Einwendungsfrist gegen Rechnungen von 1 Monat und Verpflichtung zur Klagsführung.OGH 7 Ob 84/12x, 14.11.2012
- Hier: Mitteilung über die Änderung der AGB gemäß § 25 TKG.OGH 7 Ob 84/12x, 14.11.2012
- Hier: Verfalls‑(Verjährungs‑)frist von zwei Jahren für Thermengutscheine in den AGB des Vertreibers.OGH 7 Ob 22/12d, 28.06.2012
- Hier: Entgelt für Rechnung in Papierform.OGH 4 Ob 141/11f, 28.02.2012
- Die Benachteiligung eines Vertragsteils gegenüber dem anderen nicht durch „höhere, der gesamten Gesellschaft dienende Ziele“ ausgeglichen werden.OGH 4 Ob 141/11f, 28.02.2012
- Die Bestimmung des § 879 Abs 3 ABGB will vor allem den Missbrauch der Privatautonomie durch Aufdrängen benachteiligender vertraglicher Nebenbestimmungen seitens eines typischerweise überlegenen Vertragspartners, vor allem bei Verwendung von AGB, bekämpfen.OGH 4 Ob 141/11f, 28.02.2012
- Hier: Verkürzung der Nachhaftungsfrist auf ein Jahr (vgl § 138 GewO 1994).OGH 7 Ob 154/11i, 30.11.2011
- Hier: Eine ABG‑Klausel, die dem Teilnehmer, der aufgrund eines bestehenden Vertragsverhältnisses Kommunikationsdienstleistungen bezieht, verbietet, dieses Vertragsverhältnis einseitig auf einen Dritten zu übertragen, ist sachlich gerechtfertigt.OGH 6 Ob 85/11k, 18.07.2011
- Eine weitgehende einseitige Abweichung vom dispositiven Recht, das für den Durchschnittsfall eine ausgewogene, gerechte Rechtslage anstrebt, kann unter den besonderen Verhältnissen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Hinblick auf die hier typischerweise bestehende verdünnte Willensfreiheit des Kunden nicht toleriert werden.OGH 2 Ob 198/10x, 22.06.2011
- Es ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen.OGH 2 Ob 73/10i, 22.12.2010
- Hier: Klausel, welche die Möglichkeit einer einseitig anordenbaren Verlängerung der Gewährleistungs- bzw Garantiefristen einräumt, wurde als zulässig beurteilt.OGH 6 Ob 100/10i, 24.06.2010
- Hier: Deinstallationsentgelt in AGB eines Mobilfunkunternehmens.OGH 4 Ob 99/09a, 23.02.2010
- Die Beurteilung, ob eine in AGB oder in einem Vertragsformblatt enthaltene Bestimmung eine „gröbliche" Benachteiligung des Vertragspartners bewirkt, ist im Rahmen eines beweglichen Systems vorzunehmen.OGH 5 Ob 138/09v, 13.10.2009
- Hier: AGB für Finanzierungsleasing.OGH 4 Ob 59/09v, 08.09.2009
- Die in AGB in Finanzierungsleasingverträgen enthaltene Klausel, welche die unbeschränkte Möglichkeit einräumt, dem Leasingnehmer, der immerhin zur Prämienzahlung verpflichtet ist, die sofortige Inanspruchnahme der Kaskodeckung zu verwehren, stellt sich als gravierende Benachteiligung dar, die unter dem Gesichtspunkt des § 879 Abs 3 ABGB keinen Bestand haben kann.OGH 3 Ob 12/09z, 19.05.2009
- Die Klausel in AGB in Finanzierungsleasingverträgen des Inhalts: „Werden die Einbauten vor Rückgabe des LO nicht entfernt, gehen diese entschädigungslos in das Eigentum der HSL über." ist mangels Fristsetzung für die Entfernung gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.OGH 3 Ob 12/09z, 19.05.2009
- Hier: In Teilamortisationsleasingverträgen verwendete AGB.OGH 7 Ob 230/08m, 13.05.2009
- Hier: Heimvertragsklausel.OGH 8 Ob 119/08w, 02.04.2009
- Weicht eine Klausel von dispositiven Rechtsvorschriften ab, liegt eine gröbliche Benachteiligung jedenfalls dann vor, wenn die dem Vertragspartner zugedachte Rechtsposition in einem auffallenden Missverhältnis zur vergleichbaren Rechtsposition des anderen steht.OGH 8 Ob 119/08w, 02.04.2009
- Hier: Art 13.1 AUVB 1994 - B.OGH 7 Ob 288/08s, 18.03.2009
- Hier: AGB-Klauseln eines Kreditkartenunternehmens.OGH 10 Ob 70/07b, 28.01.2009
- Rechtlich erlaubt ist beim Vollamortisationsleasing eine von den Parteien an sich gewollte, durch die Nichtabgabe einer Kündigungserklärung bedingte Vertragsfortsetzung nach Eintritt der Vollamortisation zu einem Entgelt, das in angemessenem Verhältnis zum verbliebenen Gebrauchs- oder Verkehrswert des Leasingguts steht.OGH 6 Ob 241/07w, 17.12.2008
- Hier: Vollamortisationsleasingvertrag. Die Regelung der Vertragsfortsetzung nach dem Eintritt der Vollamortisation mit Ablauf der „Grundmietzeit" zu den bisherigen Leasingraten in Vertragsformblättern und Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für den Leasingnehmer gröblich benachteiligend im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB.OGH 6 Ob 241/07w, 17.12.2008
- Gerade darin, dass der Kunde nur die Wahl hat, zwischen den von der Bank angebotenen Bedingungen oder überhaupt nicht zu kontrahieren, liegt ja die verdünnte Willensfreiheit.OGH 6 Ob 253/07k, 07.08.2008
- Eine benachteiligende Bestimmung in einzelnen Punkten kann bei einer hier vorzunehmenden Gesamtbetrachtung auch gerechtfertigt erscheinen. Insbesondere können Nachteile durch andere vorteilhafte Vertragsbestimmungen ausgeglichen werden. In diesem Sinne kann ein Ausgleich durch zweckkongruente günstige Nebenbestimmungen, allenfalls auch durch sonstige günstige Nebenbestimmungen erfolgen.OGH 6 Ob 253/07k, 07.08.2008
- AGB für Wertpapierkontos eines Kreditunternehmens. Die Klausel, wonach ein Entgelt für die Ausfolgung oder Übertragung der verwahrten Wertpapiere anfällt, ist nicht gröblich benachteiligend.OGH 6 Ob 253/07k, 07.08.2008
- Der Vermieter hat zwar die Möglichkeit, von Anfang an generell Tierhaltung im Mietobjekt zu verbieten. Räumt er dem Mieter jedoch eine von seiner Zustimmung abhängige Möglichkeit dazu ein, darf er diese nicht willkürlich ablehnen.OGH 6 Ob 129/08a, 07.08.2008
- Hier: Die Tierhaltung in der Wohnung betreffende Klausel im Mietvertrag.OGH 6 Ob 129/08a, 07.08.2008
- Hier: Zulässige Klausel in Heimvertrag, mit der die Vorgangsweise nach Tod des Heimbewohners geregelt wird.OGH 6 Ob 261/07m, 21.02.2008
- Die „gröbliche" Benachteiligung.OGH 6 Ob 261/07m, 21.02.2008
- Hier: Art B.18.7. AUVB 2002, Kostentragungspflicht für ein Ärztekommissionsverfahren (siehe RS0122985).OGH 7 Ob 202/07t, 12.12.2007
- Hier: Art 19 3.1.3 ARB 97 ist nicht gröblich benachteiligend.OGH 7 Ob 250/07a, 28.11.2007
- Hier: Das vorgesehene Rücktrittsrecht widerspricht dem § 38 Abs 3 VersVG, der die Möglichkeit dieser Rechtsfolge nur für den Fall vorsieht, dass die Zahlungsaufforderung einen Hinweis auf das Rücktrittsrecht enthält.OGH 7 Ob 6/07v, 28.11.2007
- Hier: Eine grobe Benachteiligung liegt dann vor, wenn das Lastschriftverfahren die einzig zulässige Zahlungsart sein soll.OGH 7 Ob 151/07t, 17.10.2007
- Hier: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Lebensversicherung (AVB).OGH 7 Ob 23/07v, 09.05.2007
- Hier: AGB für Ankauf- und Barkredite.OGH 4 Ob 221/06p, 20.03.2007
- Hier: Klausel über Rücknahmeverpflichtung von PKW-Ersatzteilen in Vertragshändlervertrag.OGH 6 Ob 254/06f, 16.03.2007
- Hier: AGB-Klauseln eines Elektrounternehmens.OGH 7 Ob 201/05t, 11.12.2006
- Hier: Zulässigkeit von Mietvertragsklauseln.OGH 7 Ob 78/06f, 11.10.2006
- Hier: Die im Leistungsverzeichnis für eine öffentliche Ausschreibung enthaltene Klausel, wonach der Anbotsteller bei Annahme von Unklarheiten oder Unvollständigkeiten in der Leistungsbeschreibung oder den technischen Angeboten die Klarstellung oder Ergänzung spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu verlangen hat und binnen derselben Frist die Notwendigkeit zusätzlicher, in der Leistungsbeschreibung nicht angeführter Leistungen bekannt zu geben hat, wobei aus diesem Versäumnis resultierende Mehrforderungen nicht geltend gemacht werden können, weicht nicht in einer im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB relevanten Weise vom dispositiven Recht ab.OGH 3 Ob 122/05w, 13.09.2006
- Sind die Vertragspartner Kaufleute, so ist für die Annahme einer gröblichen Benachteiligung eines Vertragsteils allenfalls eine besonders gravierende Ungleichgewichtslage in den durch den Vertrag festgelegten Rechtspositionen zu fordern.OGH 3 Ob 121/06z, 30.05.2006
- Hier Pkt 6.3 der auf Grund § 4 KMU-FörderungsG erlassenen Richtlinien für die Übernahme von Garantien für Tourismus- und Freizeitbetriebe 2001 bis 2006 ist nicht gröblich benachteiligend.OGH 7 Ob 93/06m, 10.05.2006
- Die Annahme gröblicher Benachteiligung hängt somit einerseits vom Ausmaß der einseitigen Verschiebung des gesetzlich vorgesehenen Interessenausgleichs und andererseits vom Ausmaß der verdünnten Willensfreiheit des Benachteiligten ab.OGH 9 Ob 15/05d, 04.05.2006
- Hier zur Frage des Ausschlusses des außerordentlichen und ordentlichen Kündigungsrechtes bei Gewinnscheinen.OGH 10 Ob 34/05f, 24.01.2006
- Hier: Klausel des Art 12 Pkt 2.2. AHVB 1995/EHVB 1995.OGH 7 Ob 179/03d, 05.08.2003
- Äquivalenzstörung und "verdünnte Willensfreiheit" ergeben in Kombination das Unwerturteil der Sittenwidrigkeit; dies gilt naturgemäß gerade auch für den Arbeitsvertrag.OGH 8 ObA 129/02g, 19.12.2002
- Eine gröbliche Benachteiligung des Verbrauchers ist anzunehmen, wenn keine sachlich berechtigte Abweichung von der für den Durchschnittsfall getroffenen Norm des nachgiebigen Rechts vorliegt.OGH 6 Ob 324/00s, 17.01.2001
- Bei dieser Angemessenheitskontrolle ist auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen.OGH 1 Ob 277/98m, 24.11.1998
- Eine gröbliche Benachteiligung ist jedenfalls stets dann anzunehmen, wenn die dem Vertragspartner zugedachte Rechtsposition in auffallendem Missverhältnis zur vergleichbaren Rechtsposition des anderen steht.OGH 1 Ob 638/94, 23.11.1994
- Bei der Beurteilung, was eine "gröbliche" Benachteiligung des Vertragspartners ist, ist zwischen jenen Fällen, für die der Gesetzgeber dispositive Regeln aufgestellt hat, und allen übrigen Fällen zu unterscheiden. Ein Abweichen vom dispositiven Recht wird unter Umständen schon dann eine "gröbliche" Benachteiligung des Vertragspartners sein können, wenn sich für die Abweichung keine sachliche Rechtfertigung ergibt.OGH 9 ObA 179/89, 12.07.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016914 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 176.
- OGH 7 Ob 157/25a, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 170/25s, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 37/26m, 08.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 20/26a, 25.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 14/26w, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 5/26i, 18.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 78/25a, 18.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 87/25p, 10.03.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 111/25m, 25.02.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
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