Darf ich als Angehöriger die Erwachsenenvertretung meines Verwandten anfechten?
günstig für Betroffener betrifft Angehörige, Betroffene, Erwachsenenvertreter
Nein, jedenfalls nicht in vollem Umfang. Nahe Angehörige können nicht bekämpfen, dass überhaupt ein Erwachsenenvertreter bestellt wurde oder mit welchem Aufgabenbereich er betraut wurde. Dieselbe Beschränkung gilt auch für das Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 23.02.2016 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Die Bestimmung des § 127 AußStrG 2005 gilt analog auch für die Befugnis zur Erhebung des Revisionsrekurses.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass überhaupt ein Erwachsenenvertreter bestellt oder mit welchem Wirkungsbereich dieser betraut wurde, kann von einem in Abs 1 genannten Angehörigen nicht angefochten werden.OGH 1 Ob 72/20z, 25.05.2020
- Hier: § 127 Abs 3 AußStrG idF des 2. ErwSchG (BGBl I 2017/59).OGH 6 Ob 70/19s, 29.04.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124570 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 5 Ob 235/15t, 23.02.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
AußStrG 2005 §127; AußStrG idF des 2. ErwSchG §127 Abs3
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