Kann ich die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters bekämpfen?
günstig für Betroffener betrifft Kinder, Eltern, Verfahrensbeteiligte
Für manche Entscheidungen im Verfahren ist ein eigenes Rechtsmittel ausgeschlossen. Für die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gilt diese Einschränkung nicht. Ein solcher Beschluss kann eigenständig mit einem Rechtsmittel bekämpft werden.
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Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Die Rechtsmittelbeschränkung des § 5 Abs 1 letzter Satz AußStrG gilt für die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters nicht. Der Beschluss über die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters auch nach § 5 Abs 2 Z 1 AußStrG ist selbständig anfechtbar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch ein Beschluss, mit dem ein Antrag auf Bestellung eines Zustell- oder Kollisionskurators iSd § 5 Abs 2 Z 1 AußStrG (in erster und/oder zweiter Instanz) abgewiesen wurde, ist selbständig anfechtbar.OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128524 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
Im Gesetz
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