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Darf mein Vertreter in meinem Namen gegen seine Bestellung vorgehen?

betrifft Betroffene Personen, Erwachsenenvertreter, Angehörige
Der vorläufig bestellte Vertreter darf im Bestellungsverfahren keine Rechtsmittel im Interesse der betroffenen Person einbringen. Er kann seine Bestellung nur bekämpfen, wenn in seine eigene Rechtssphäre eingegriffen wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 27.01.2022 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Der gemäß § 120 AußStrG bestellte einstweilige Sachwalter hat keine Rechtsmittelbefugnis im Bestellungsverfahren im Interesse des Betroffenen. Er kann seine Bestellung nur anfechten, sofern in seine eigene Rechtssphäre eingegriffen wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124559 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §120; AußStrG 2005 §127

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