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Muss ich vorgezogenen Urlaub am Bau bei Kündigung zurückzahlen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Bauarbeiter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Baufirmen
Nein, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Wird Ihnen am Bau ein Urlaub bezahlt, den das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz noch nicht deckt, beruht das auf einer freiwilligen Vereinbarung über bezahlte Freistellung. Endet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, bevor weitere Urlaubsansprüche entstehen, darf der Arbeitgeber das gezahlte Entgelt nicht zurückverlangen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 30.01.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Im BUAG ist ein Urlaubsvorgriff nicht vorgesehen. Die Vereinbarung eines „Urlaubes", der nicht durch das BUAG abgedeckt ist, um die darüber hinausgehenden Zeiten eines Betriebsurlaubs abzudecken, kann daher im Wesentlichen nur als freiwillige vertragliche Vereinbarung über die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts angesehen werden, bei der die Vertragsparteien offensichtlich auch beabsichtigen, dass dieser „Urlaub" auf spätere nach dem BUAG entstandene Urlaubsansprüche „angerechnet" werden soll. Kommt eine derartige „Anrechnung" nicht mehr in Betracht, weil das Arbeitsverhältnis vor dem Entstehen weiterer Urlaubsansprüche endet, so kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass die Grundlage für die Leistung - die vertragliche Vereinbarung- weggefallen wäre und dies einen Kondiktionsanspruch nach § 1435 ABGB rechtfertigte. Beruht die Leistung des „Urlaubsentgeltes" (Entgeltfortzahlung während des Betriebsurlaubs) nämlich auf einer vertraglichen Vereinbarung, die keine Rückverrechnung festgelegt hat, so kann schon deshalb - jedenfalls bei einer letztlich einvernehmlichen Auflösung - mangels vorhergehender Vereinbarungen eine Rückverrechnung nicht vorgenommen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124724 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Rückzahlung von Lohnvorschüssen

Ja. Der Schutz für gutgläubig verbrauchtes Gehalt gilt nicht für Beträge, die Ihnen bewusst und einvernehmlich als Vorschuss gegen spätere Verrechnung gezahlt wurden. Dasselbe gilt für Sonderzahlungen wie den Urlaubszuschuss, wenn der Kollektivvertrag bei vorzeitigem Ausscheiden eine anteilige Rückzahlung vorsieht.

günstig für Arbeitgeber Urlaubsentschädigung und neuer Arbeitgeber

Nicht doppelt. Machen Sie als Teil der Kündigungsentschädigung eine Urlaubsentschädigung für nicht verbrauchten Urlaub geltend, müssen Sie sich den Urlaub anrechnen lassen, der Ihnen für dieselbe Zeit beim neuen Dienstgeber zusteht. Sonst wären Sie für denselben Zeitraum doppelt abgegolten.

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