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Muss mein Betrieb bei Entsendung nach Österreich Urlaubsbeiträge zahlen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bauunternehmer, Bauarbeiter
Ja. Eine Entsendebestätigung A1 aus dem Herkunftsstaat ändert nichts an den österreichischen Regeln über die Urlaubskasse für Bauarbeiter, weil der arbeitsrechtliche Urlaubsanspruch nicht zur sozialen Sicherheit zählt. Diese Regeln schränken die Dienstleistungsfreiheit nicht unzulässig ein, sofern eine Doppelbelastung des Arbeitgebers für dieselben Zeiträume vermieden wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

a) Die Ausstellung einer Entsendebestätigung „E101“ („A1“) durch einen Sozialversicherungsträger des Herkunftsstaates hat auf die Anwendbarkeit der §§ 33d ff BUAG keinen Einfluss. Fragen des arbeitsrechtlichen Urlaubsanspruchs gehören nicht zu den unionsrechtlich geregelten Materien der sozialen Sicherheit. b) Die in Umsetzung der Entsende-RL eingeführten §§ 33d ff BUAG bewirken keine unzulässige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit, unter der Voraussetzung, dass eine Doppelbelastung des Arbeitgebers für idente Beschäftigungszeiträume aufgrund zwingender urlaubsrechtlicher Normen des Entsendestaates vermieden wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127279 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Genannte Normen

BUAG §33d

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Urlaubsentschädigung und neuer Arbeitgeber

Nicht doppelt. Machen Sie als Teil der Kündigungsentschädigung eine Urlaubsentschädigung für nicht verbrauchten Urlaub geltend, müssen Sie sich den Urlaub anrechnen lassen, der Ihnen für dieselbe Zeit beim neuen Dienstgeber zusteht. Sonst wären Sie für denselben Zeitraum doppelt abgegolten.

günstig für Arbeitgeber Zugang der Entlassungserklärung

Ja, wenn Sie eigenmächtig auf Urlaub gegangen sind und keine Urlaubsadresse hinterlassen haben. Die Erklärung gilt dann mit dem erfolglosen Zustellversuch an Ihrer Wohnadresse als zugegangen. Sonst gilt sie, sobald sie so in Ihren Machtbereich gelangt ist, dass Sie davon Kenntnis nehmen konnten und mussten.

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