Zum Inhalt springen

Befreit ein Urlaubsanspruch im Heimatland von den Beiträgen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitgeber, Bauunternehmer, Arbeitnehmer
Nein. Dass Ihre Arbeitnehmer im Entsendestaat gesetzliche oder kollektivvertragliche Ansprüche auf Urlaubsentgelt gegen Sie haben, ist keiner Einbeziehung in ein vergleichbares Sozial- oder Urlaubskassensystem gleichzuhalten. Eine Ausnahme von den österreichischen Beiträgen entsteht dadurch nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Allein das Bestehen gesetzlicher oder (kollektiv-) vertraglicher Urlaubsentgeltansprüche gegen den Arbeitgeber im Entsendestaat ist einer Einbeziehung in ein „vergleichbares Sozial- oder Urlaubskassensystem“ im Sinn des § 33i Abs 4 BUAG nicht gleichzuhalten und begründet keine der dort genannten Ausnahmen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127280 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

BUAG §33i Abs4

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Urlaubsentschädigung und neuer Arbeitgeber

Nicht doppelt. Machen Sie als Teil der Kündigungsentschädigung eine Urlaubsentschädigung für nicht verbrauchten Urlaub geltend, müssen Sie sich den Urlaub anrechnen lassen, der Ihnen für dieselbe Zeit beim neuen Dienstgeber zusteht. Sonst wären Sie für denselben Zeitraum doppelt abgegolten.

günstig für Arbeitgeber Ablöse von Urlaub gegen Geld

Nein. Eine Vereinbarung, mit der Sie Ihren Urlaub gegen Geld ablösen, ist ungültig. Auf diese Ungültigkeit können sich sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber berufen. Bereits gezahlte Urlaubsablösen kann der Arbeitgeber aber nicht zurückfordern, solange Sie nicht doch auf dem Urlaubsverbrauch bestehen.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Urlaubsbeiträge bei entsandten Bauarbeitern
Arbeitsrecht · Vorgezogener Urlaub am Bau und Rückverrechnung
Arbeitsrecht · Auszahlung des Urlaubs statt Freizeit
Insolvenz · Bauarbeiter-Zuschläge in der Insolvenz
Sozialrecht · Ausländische Familienleistung und Kinderbetreuungsgeld