Muss das Gericht Angehörige fragen, bevor es einen Kurator bestellt?
günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Angehörige, Verfahrensparteien
Ja. Bevor das Gericht für eine Person mit unbekanntem Aufenthalt einen Kurator bestellt, muss es leicht erreichbare Angehörige befragen. Diese Pflicht gilt nicht nur im Zivilprozess, sondern auch im Außerstreitverfahren.
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Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 18.12.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Die zu den §§ 115, 116 ZPO ergangene Rechtsprechung zur jedenfalls erforderlichen Befragung leicht erreichbarer Angehöriger (RIS-Justiz RS0036476; RS0036484) gilt auch für Kuratorenbestellungen nach §5 Abs2 Z2 litb AußStrG.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: prozessualer Zustellkurator nach § 5 Abs 2 Z 1 lit b AußStrG 2005.OGH 1 Ob 109/17m, 12.07.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124758 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 181/19g, 18.12.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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