Kann der Bund die Höhe des Unterhaltsvorschusses noch bekämpfen?
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Ja. Der Bund kann eine Entscheidung über Unterhaltsvorschüsse auch dann bekämpfen, wenn er selbst keinen Antrag gestellt hat und das Gericht von sich aus herabgesetzt hat, ihm die Herabsetzung aber nicht weit genug geht. Auch dann sind seine finanziellen Interessen verletzt.
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Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 24.06.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Die Beschwer des Bundes besteht unabhängig davon, ob der Bund einen Herabsetzungs- oder Einstellungsantrag gestellt hat, dem das Gericht nicht oder nicht zur Gänze gefolgt ist, oder ob das Gericht von Amts wegen eine Herabsetzung der Vorschüsse beschlossen hat, die aus Sicht des Bundes nicht weit genug geht. Auch im zweitgenannten Fall werden materielle Interessen des Bundes verletzt. Zur Beurteilung der Beschwer ist dann vom Rechtsmittelantrag auszugehen, der den Inhalt des vom Rechtsmittelwerber bereits in erster Instanz hypothetisch beabsichtigten Entscheidungsantrags zum Gegenstand hat.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124788 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 10 Ob 19/20x, 24.06.2020
Genannte Normen
UVG §15; UVG §19
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