Kann der Bund die Unterhaltsvorschüsse für mein Kind stoppen?
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Ja. Der Bund, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts, darf beantragen, dass die Unterhaltsvorschüsse eingestellt werden. Er kann ebenso beantragen, dass die Vorschüsse herabgesetzt werden, wenn der Unterhaltsbeitrag sinkt.
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Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 24.06.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Dem durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vertretenen Bund ist ein Recht zum Antrag auf Einstellung von Unterhaltsvorschüssen nach § 20 Abs 1 Z 4 UVG zuzubilligen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach §19 Abs 1 Satz 1 UVG hat das Gericht von Amts wegen oder auf Antrag die Unterhaltsvorschüsse entsprechend herabzusetzen, wenn der Unterhaltsbeitrag herabgesetzt wird oder wenn ein Fall des § 7 Abs1 UVG eintritt, ohne dass es zur gänzlichen Versagung der Vorschüsse käme. Zu einer entsprechenden Antragstellung ist auch der Bund legitimiert.OGH 10 Ob 28/09d, 16.06.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111782 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 10 Ob 19/20x, 24.06.2020
Genannte Normen
UVG §15; UVG §19 Abs1; UVG §20 Abs1 Z4
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