Wie hoch ist der Unterhalt, wenn Dritte mein Kind pflegen?
günstig für Kind betrifft Kinder, unterhaltspflichtige Eltern, Pflegepersonen, Jugendwohlfahrt
Der übliche Regelbedarf reicht dafür in der Regel nicht als Maßstab, weil er nur angibt, welches Geld zusätzlich zur Betreuung nötig ist. Maßgeblich ist der gesamte Bedarf des Kindes. Er setzt sich aus den Kosten der Pflege durch Dritte und einem Zuschlag für weitere Bedürfnisse wie Kleidung oder Ferien zusammen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 28.02.2023 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Bei Drittpflege reicht der Regelbedarf als Orientierungshilfe zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfs des Kindes regelmäßig nicht aus, weil er nur eine Messgröße dafür abgibt, welcher Geldunterhalt zusätzlich zur Betreuung eines Kindes erforderlich ist. Maßgeblich ist der Gesamtunterhaltsbedarf, der sich aus den Drittpflegekosten und einem Zuschlag für zusätzliche Kindesbedürfnisse, wie Kleidung, Ferienkosten etc ergibt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Gesamtunterhaltsbedarf der Kinder ist allenfalls unter Anwendung des § 34 AußStrG zu bestimmen.OGH 1 Ob 24/14g, 22.05.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125632 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 263/22s, 28.02.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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