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Hängt der Sonderbedarf vom Einkommen der Eltern ab?

betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige
Ob ein Sonderbedarf vom Unterhaltspflichtigen zu decken ist, richtet sich danach, ob ihm das nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern zumutbar ist. Wird der Bedarf teilweise von dritter Seite gedeckt, kommt es darauf an, ob er insgesamt gedeckt werden kann.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Ob ein Sonderbedarf vom Unterhaltspflichtigen zu decken ist, hängt davon ab, ob er dem Unterhaltspflichtigen angesichts der Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse der Eltern des Kindes zumutbar ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107179 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 22.

Im Gesetz

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