Steigt der Unterhalt automatisch, wenn mein Kind älter wird?
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (10 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1996)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn aber eine Erhöhung der Lebenshaltungskosten und ein damit einhergehender höherer Bedarf der Unterhaltsberechtigten vorliegt, stellt dies einen Grund für die Neubemessung des – ausnahmsweise allein am Bedarf anknüpfenden – Unterhalts dar.OGH 1 Ob 181/24k, 21.01.2025
- Auch die Änderung der Regelbedarfssätze kommt für sich genommen noch nicht die Bedeutung einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse zu.OGH 2 Ob 67/09f, 18.12.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106742 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 1 Ob 181/24k, 21.01.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Haben sich die Verhältnisse seit dem im Scheidungsverfahren geschlossenen und pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich geändert, ist dieser Vergleich für die Neuregelung des Unterhalts nicht mehr maßgebend. Das gilt auch für das darin festgelegte Verhältnis zwischen Einkommen und Unterhaltshöhe. Der Unterhalt wird dann völlig unabhängig von der alten Vereinbarung neu bemessen.
Ja. Sie können in einem Unterhaltsvergleich für eine bestimmte Zeit wirksam vereinbaren, dass spätere Änderungen der Verhältnisse am Betrag nichts ändern; das ist nicht sittenwidrig. Auch ein Verzicht auf eine Erhöhung ist zulässig. Auf einer solchen Vereinbarung zu beharren kann aber im Einzelfall sittenwidrig sein, etwa wenn dadurch die Existenz des Zahlungspflichtigen gefährdet wäre.