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Prüft das höhere Gericht bei meiner Beschwerde auch Neues?

günstig für Beschwerdeführer betrifft Beschwerdeführer, Beschuldigte, Parteien
Ist Ihre Beschwerde rechtzeitig und von einer berechtigten Person eingebracht, entscheidet das Beschwerdegericht selbst in der Sache. Dabei darf es auch Umstände berücksichtigen, die erst nach dem angefochtenen Beschluss eingetreten oder bekannt geworden sind. Es überprüft also nicht bloß die erste Instanz.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

In analoger Anwendung des § 89 Abs 2 StPO hat das Beschwerdegericht, sofern die Beschwerde nicht verspätet oder von einer nicht legitimierten Person eingebracht wurde, in der Sache selbst zu entscheiden und dabei gegebenenfalls auch Umstände zu berücksichtigen, die nach dem bekämpften Beschluss eingetreten oder bekannt geworden sind. Das Beschwerdeverfahren ist nicht auf die Kontrolle der ersten Instanz beschränkt; Gegenstand des Verfahrens ist die Sache selbst.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125811 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

RStDG §121

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