Prüft das Höchstgericht selbst, ob mein Rechtsmittel rechtzeitig war?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ja. Ist strittig, ob Sie Ihr Rechtsmittel innerhalb der Frist eingebracht haben, kann der Oberste Gerichtshof dazu selbst Nachforschungen anstellen und die Ergebnisse selbst bewerten. Hat allerdings schon das Gericht zweiter Instanz solche Erhebungen geführt und Feststellungen getroffen, ist der Oberste Gerichtshof daran gebunden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 04.05.2021 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Zur Prüfung der Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels kann der OGH selbst Erhebungen durchführen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hat allerdings das Zweitinstanzgericht derartige Erhebungen geführt und Feststellungen getroffen, ist der Oberste Gerichtshof daran gebunden.OGH 6 Ob 43/20x, 15.09.2020
- Werden Bescheinigungsmittel angeboten und aufgenommen, sind sie einer Beurteilung zu unterziehen; dabei kann der Oberste Gerichtshof „Tatsacheninstanz" sein.OGH 2 Ob 174/09s, 12.11.2009
- Hier: Rekurs des Klägers, da das Berufungsgericht die Berufung als verspätet zurückgewiesen hat.OGH 7 Ob 29/07a, 18.04.2007
- Und die Ergebnisse selbst würdigen.OGH 6 Ob 711/78, 14.02.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036430 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 5 Ob 63/21g, 04.05.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 106 · Zustellung von Klagen
- ZPO § 505
- ZPO § 509
- ZPO § 526
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Bindung an den Zulässigkeitsausspruch
Verfahrensrecht · Zulässigkeit der Revision beim Höchstgericht
Verfahrensrecht · Prüfungsreihenfolge bei Rechtsmitteln
Verfahrensrecht · Zu Unrecht als verspätet behandelt
Verfahrensrecht · Spätes Vorbringen im Prozess