Zählen neue Umstände noch, wenn ich den Beschluss anfechte?
betrifft Antragsteller, Beteiligte, Rechtsmittelwerber
Bestätigt das Rekursgericht die Entscheidung nicht, muss es unter Bedachtnahme auf die gestellten Anträge so entscheiden, wie das Erstgericht hätte entscheiden sollen. Maßgeblich ist dabei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des angefochtenen Beschlusses; später eingetretene Umstände bleiben unberücksichtigt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Es ist Sache des Rekursgerichtes, falls es nicht zu einer bestätigenden Entscheidung gelangt, unter Bedachtnahme auf die gestellten Rekursanträge so zu entscheiden, wie das Erstgericht hätte entscheiden sollen, ohne dass hiebei auf seither eingetretene Umstände Bedacht genommen werden könnte (das heißt auf Grund der gleichen Sach- und Rechtslage wie zur Zeit der Erlassung des angefochtenen Beschlusses).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Übertragung der Zuständigkeit zur Führung eines Pflegschaftsverfahrens.OGH 5 Ob 208/21f, 02.12.2021
- Verfahren zur Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters.OGH 4 Ob 215/18y, 20.12.2018
- Hier: Beschluss über die Einleitung eines Sachwalterschaftsverfahrens.OGH 3 Ob 94/07f, 23.05.2007
- Das Rekursgericht hat den angefochtenen Beschluss aufgrund der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erlassung zu überprüfen.OGH 3 Ob 94/07f, 23.05.2007
- Und nicht zur Zeit der Entscheidung des Senates über den Abänderungsantrag nach § 516 ZPO.OGH 1 Ob 51/82, 12.01.1983
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Spätere Klageverbesserung bei Beurteilung des Exekutionsaufschiebungsantrages auf Grund der unschlüssigen Klage unbeachtlich.OGH 3 Ob 152/70, 13.01.1971
- Mangels Benachrichtigung von der Rekurserhebung gegen die Exekutionsbewilligung durch das Titelgericht iS § 70 Abs 1 EO hat das Vollzugsgericht von der Wirksamkeit des Bewilligungsbeschlusses auszugehen.OGH 3 Ob 104/70, 12.08.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006801 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 31.
- OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
- OGH 5 Ob 86/24v, 14.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 129/24k, 10.09.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 146/23s, 09.04.2024
- OGH 5 Ob 208/21f, 02.12.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 128/19p, 16.01.2020
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Neue Umstände im Rekursverfahren
Verfahrensrecht · Neue Umstände nach Aufhebung eines Urteils
Verfahrensrecht · Neue Tatsachen im Revisionsrekurs
Familienrecht · Neue Entscheidung bei geänderter Sachlage
Verfahrensrecht · Umfang der Prüfung im Beschwerdeverfahren