Verliere ich mein Urheberrecht, wenn ich lange nichts unternehme?
günstig für Urheber betrifft Urheber, Markeninhaber, Unternehmer, Künstler
Nicht nach der Regel des Markenrechts. Dort verliert man Rechte, wenn man die Benutzung eines jüngeren Zeichens lange duldet. Diese Regel lässt sich wegen der anderen Wertungen und des klaren Wortlauts nicht auf das Urheberrecht übertragen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 21.02.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Der in § 58 MSchG umgesetzte Verwirkungstatbestand des Art 9 Abs 1 MarkenRL ist aufgrund unterschiedlicher Wertungen im Marken‑ und Urheberrecht wie auch wegen des insoweit eindeutigen Wortlauts und Zwecks der Bestimmung nicht auf das Urheberrecht übertragbar.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125857 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 23/20s, 21.02.2020, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EWG-RL 89/104/EWG Markenrichtlinie 389L0104 Art9 Abs1; MSchG §58; UrhG §60
Verwandte Fragen
Wettbewerb · Löschung einer Marke wegen Nichtbenutzung
Wettbewerb · Kenntnis bei Verwirkung von Markenrechten
Vertragsrecht · Stillschweigender Verzicht durch Untätigkeit
Eigentum und Grundbuch · Verjährung selten ausübbarer Rechte
Vertragsrecht · Verwirkung von Rechten